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Bayerisches Verkehrsministerium veröffentlicht Leitlinien zur Anwendung der neuen EU-Nahverkehrsverordnung

Das Bayerische Verkehrsministerium hat Leitlinien zur Anwendung der neuen EU-Nahverkehrsverordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße veröffentlicht. Die EU-Verordnung tritt im Dezember in Kraft und regelt das Beihilfe- und Vergaberecht für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) neu.

Dazu Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil in einer Presseerklärung: „Aufgrund der anhaltenden Meinungsverschiedenheiten auf Bundesebene zur Umsetzung der EU-Verordnung in nationales Recht wurde in Deutschland das Personenbeförderungsgesetz bisher nicht an die EU-Verordnung angepasst. Die dadurch entstandene Verunsicherung bei Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern nehmen wir ernst. Die dazu jetzt neu veröffentlichten bayerischen Leitlinien sollen die Rechtssicherheit erhöhen und für eine bayernweit einheitliche Anwendung des neuen Rechts sorgen.“

Die Leitlienien sind für die Genehmigungsbehörden verbindlich. Den Landkreisen und kreisfreien Städten als kommunale ÖPNV-Aufgabenträger sollen sie als Handlungsempfehlung dienen. Dabei hat das bisherige Zusammenspiel zwischen den kommunalen ÖPNV-Aufgabenträgern, den Regierungen als unabhängige Genehmigungsbehörden und den Verkehrsunternehmern in jedem Fall weiterhin Bestand.

„Unternehmerische Initiative und Kreativität sind auch künftig ein Garant für einen qualitativ hochwertigen ÖPNV. Ich begrüße, dass die Verordnung ein besonderes Augenmerk auf die Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen legt“, so der Verkehrsminister weiter. Besonders begrüßenswert sei, dass unternehmensinitiierte, sogenannte ‚kommerzielle Verkehre’, auch weiterhin möglich bleiben.

Die neue EU-Nahverkehrsverordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße tritt im Dezember in Kraft. Das Bayerische Verkehrsministerium hat die Leitlinien zur Anwendung der Verordnung mit Vertretern der Regierungen und der betroffenen Verbände im Einvernehmen mit dem Innenministerium entwickelt. Die Leitlinien sind im Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlicht. Sie können auf der Verkündungsplattform der Bayerischen Staatsregierung unter www.verkuendung-bayern.de abgerufen werden.

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