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Neuer Stabilitätsrat soll Bundes- und Landeshaushalte überwachen

Am 10. Dezember 2009 trat der Finanzplanungsrat zum 111. und letzten Mal zusammen. Am 13. Januar 2010 beschloss das Kabinett ein Gesetz, das seine Abschaffung regelt. An seine Stelle tritt ein neues Gremium: Der Stabilitätsrat löst den Finanzplanungsrat ab. Seine Hauptaufgabe ist die Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Bund und Länder müssen dem Rat regelmäßig Bericht über ihre aktuelle Haushaltslage, ihre Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen und über die mittelfristige Haushaltsentwicklung erstatten. Im Gegensatz zum alten Planungsrat, der nur „Empfehlungen“ geben durfte,  fasst der Stabilitätsrat „Beschlüsse“ – und das auch ohne Einstimmigkeit.

Der Stabilitätsrat wurde im Rahmen der Föderalismusreform II geschaffen. Seine Hauptaufgabe ist die Überwachung der Haushalte des Bundes und der einzelnen Länder, um eventuell drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und durch Sanierungsverfahren gegensteuern zu können. Sollte dem Bund oder einem Land eine Haushaltsnotlage drohen, kann der Rat mit der betroffenen Gebietskörperschaft ein Sanierungsprogramm vereinbaren. Sein Handlungsradius ist damit größer als der des Finanzplanungsrates. Daneben führt der Stabilitätsrat Aufgaben des Finanzplanungsrats fort. Er koordiniert die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Kommunen und berät die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“.

Gegenüber dem Finanzplanungsrat hat der Stabilitätsrat wesentliche Vorteile: Während der Finanzplanungsrat nur Empfehlungen mit Einstimmigkeit geben konnte, fasst der Stabilitätsrat Beschlüsse mit der Stimme des Bundes und der Zweidrittelmehrheit der Länder. Betroffene können damit Beschlüsse nicht verhindern.

Die Ergebnisse und die Beratungsunterlagen der Sitzungen werden veröffentlicht. Diese Transparenz soll die Wirkung des Frühwarnsystems stärken, um Haushaltsdisziplin durch öffentlichen Druck zu erreichen.

Quelle: BMF

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