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„Wie viele Drucker bekomme ich für 100.000 Euro?“ – KP II Maßnahmen werden ggfs. verlängert

Bundestag Wir erinnern uns: Am 13.1.2009 einigte sich der Koalitionsausschuss im Kanzleramt auf das Konjunkturpaket II, darin enthalten: Die “Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts”, im wesentlichen durch stark angehobene Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben. Die Maßnahme war befristet für zwei Jahre und endet dementsprechend am 31.12. dieses Jahres. Eigentlich.

Die Kommunalen Spitzenverbände hatten bereits Ende Juli eine Stellungnahme zur Fortführung der vergaberechtlichen Vereinfachungen sowohl an Minister Brüderle, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), als auch an Minister Dr. Ramsauer, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) gerichtet. Wie es die Spatzen in Berlin nun von den Dächern pfeifen, ist man im BMVBS bereits guter Dinge hinsichtlich einer Verlängerung der Maßnahmen, im BMWi grübelt man zumindest noch.

“Diese Neuregelungen sind in der kommunalen Vergabepraxis überwiegend positiv aufgenommen worden”, hieß es seinerzeit vom Deutschen Städte und Gemeindebund (DStGB). Die Frage ist nur: Jenseits der guten Erfahrungen – auf was lässt sich eine Verlängerung der vergaberechtlichen Erleichterungen über 2010 hinaus stützen?

Im entsprechenden Rundschreiben des BMWi vom 29.01.2009 zur Einführung der vergaberechtlichen Erleichterungen heißt es

“Angesichts der drohenden konjunkturellen Lage ist von einer Dringlichkeit investiver Maßnahmen auszugehen, die eine solche Ausnahme rechtfertigt.”

Richtig. Nur haben sich die Zeiten seit dem Gott sei Dank geändert. So titele (u.a.) die Frankfurter Rundschau am 14.08.2010 hocherfreut

“Ein kleines Wirtschaftswunder”

angesichts des seit der Wiedervereinigung stärksten Wirtschaftswachstums von 2,2 %. Und am 24.08.2010 wurde Brüderle in einer Pressemitteilung seines Ministeriums mit den Worten zitiert:

“Die Erholung hat die deutsche Wirtschaft in ihrer vollen Breite erfasst.”

Eine Rechtfertigung der Verlängerung der vergaberechtlichen Maßnahmen über 2010 hinaus mit der Notwendigkeit einer konjunkturellen Stütze erscheint also mehr als abwegig. Eine jeweils in der Sache unterschiedliche Entscheidung von BMWi und BMVBS aber auch.

Aber es läuft auch noch eine Studie der Wegweiser GmbH Berlin Research & Strategy, im Auftrag des BMWi zur “Evaluierung der Vereinfachungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach dem Konjunkturpaket II”. In deren Rahmen wird u.a. untersucht, ob die veränderten Regelungen zu einer Optimierung der Vergaben geführt haben und welche Impulse daraus, z. B. für Gesetzgebungsverfahren des Bundes, folgen können. Die Studie ist allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen. Vielleicht waren die bisherigen Ergebnisse – Erhebungen bei betroffenen Behörden, Verbänden, Unternehmen und Freiberuflern – aber auch so eindeutig, dass sie bereits jetzt eine Verlängerung der Vereinfachungsmaßnahmen rechtfertigen. Überprüfen können wird man es leider nicht – die Studienergebnisse werden nicht öffentlich sein. Wozu auch, betreffen diese ja nur die Verwendung öffentlicher Gelder.

Eine Entscheidung über die Verlängerung der vergaberechtlichen Erleichterungen ist mit Blick auf den Kalender so oder so in Kürze zu erwarten. Freuen dürfte eine positive Entscheidung aber nicht nur die kommunalen Spitzenverbände, sondern auch die (guten) Vertriebler. So wurde mir von einem solchen folgendes wörtliche Zitat eines Beschaffers nach Erlass der für den Liefer- und Dienstleistungsbereich auf 100.000 Euro heraufgesetzten Schwellenwerte kundgetan: “Wie viele Drucker bekomme ich für 100.000 Euro?” Auch eine Möglichkeit.

Was meinen Sie, liebe Leserinnen und Leser – verlängern oder nicht?

Der Autor, Marco Junk, ist Rechtsanwalt und Bereichsleiter Vertrags- und Vergaberecht beim BITKOM, Berlin. Mehr Informationen finden Sie in unserem Autorenverzeichnis.

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Über Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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3 Kommentare

  1. Daniel Zielke

    Verlängern oder nicht?
    Ich denke, diese Frage lässt sich nur interessengeleitet beantworten. Vorteil für die Wirtschaft wäre bei Beibehaltung der Vereinfachung, dass auch größere Aufträge schneller vergeben werden. Vorteil für die öffentliche Hand wäre, dass die Vergabeprozesse bis zu den höheren Wertgrenzen deutlich einfach sind und weniger administrativen Aufwand verursachen.
    Tatsächlich ist es aber so, dass alle, die öffentliche Gelder in Form von Steuern und Abgaben zur Verfügung stellen, auch in Interesse haben, dass mit diesen Geldern vernünftig und sparsam gewirtschaftet wird. Nicht zuletzt auch daher kommt der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung, unter Federführung sowohl von BMWi als auch BMVBS in den Vergabe- und Vertragsordnungen festgeschrieben wurde.
    Die Frage müsste also letztlich lauten: Geben wir den Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung auf – zu Lasten des Wettbewerbs – oder halten wir – unter Inkaufnahme höheren administrativen Aufwandes bei gleichzeitigem höherem Wettbewerb und potentiell wirtschaftlicheren Angeboten – an ihm fest?

    Reply

  2. RA Kavo

    Wäre das nicht mal eine gute Gelegenheit, das Bundesinformationsfreiheitsgesetz zu bemühen, Herr Kollege Junk? Ich teile Ihre Ansicht, dass die Öffentlichkeit erfahren sollte, was im Rahmen der aus Steuermitteln bezahlten Studie in Erfahrung gebracht wurde!

    Reply

  3. Michael Wankmüller

    Verlängern oder nicht?

    Bevor man die Frage beantworten kann, sollte man sich verdeutlichen, auf welcher Grundlage die vergaberechtlichen Regelungen des KP II angelegt wurden. Die BMWi-Rundschreiben vom 29. Januar 2009 und die Anpassung an die neuen Regelungen der VOL/A 2009 vom 10.06.2010 haben angesichts der (damaligen) drohenden konjunkturellen Lage eine Wertgrenze von 100.000 Euro für die Ausnahmetatbestände der allgemeinen und besonderen Dringlichkeit für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben geschaffen und damit bestimmt, dass bis zu dieser Wertgrenze die ansonsten in jedem Einzelfall zu prüfenden Gründe auf das Vorliegen dieser Dringlichkeitsgründe unterbleiben kann.

    Diese Überlegungen wurden auch von der EU-Kommission angestellt, als diese mitteilen ließ, dass „eine Beschleunigung der Vergabeverfahren die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung ihrer Volkswirtschaften durch eine rasche Ausführung großer öffentlicher Investitionsprojekte beträchtlich unterstützen kann. Diese auf 2009 und 2010 begrenzte Dringlichkeit dürfte – so die EU-Kommission weiter – grundsätzlich zur Rechtfertigung des Rückgriffs auf das beschleunigte Verfahren ausreichen…“

    In Anbetracht der anspringenden Konjunktur kann man schwerlich weiterhin Dringlichkeitsgründe vorbringen und damit eine Verlängerung der (nationalen) Maßnahmen begründen.

    Die Befürworter dürften sich vielmehr aus Zweckmäßigkeitsgründen für die o.a. Wertgrenze aussprechen. Wenn dem aber so ist, wäre eher zu hinterfragen:

    Generelle Einführung einer Freigrenze für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben in der VOL/A unter Wegfall der landesrechtlichen Vergabefreigrenzen oder – unter Beibehaltung der Länderregelungen – lediglich auf Bundesebene ?

    Hier dürfte (im bestehenden System) der DVAL gefragt sein.

    Das Rambollgutachten vom März 2008 (Kostenmessung) hat diese Möglichkeit auch untersucht (Vorschlag 11a) und prognostiziert, dass sich dadurch das „Verhältnis der Vergabeverfahren wahrscheinlich noch weiter weg von der Öffentlichen Ausschreibung hin zu Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben ändern würde. Dies würde dazu führen, dass (neben minimalen kostenmäßigen Einsparungen) insbesondere in jenen Branchen der Wettbewerb bzw. die Gleichbehandlung eingeschränkt wird, in denen branchenmäßig eher geringe Vergabevolumina vergeben werden.

    Dies hat jedenfalls in der letzten Vergaberechtsreform (VOL/A 2009) dazu geführt, dass dieser Vorschlag aufgrund der Auflage der Bundesregierung nach einer mittelstandsgerechten Ausgestaltung des künftigen Vergaberechts (Schwerpunkt 6 des Kabinettbeschlusses vom 28. Juni 2006) im DVAL nicht weiter verfolgt wurde.

    Aber, nach der Reform ist vor der Reform.

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