Mir fehlt bei der Betrachtung des BRH die Vergaben der Bundesagentur für Arbeit (BA), die im Jahr allein einen zweistelligen Milliarden-Betrag an Aufträgen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ausgibt.
Seit 2003 beteiligen wir uns an Ausschreibungen der BA und können daher auch Kritikpunkte benennen:
1. Die BA reduziert den Bieterschutz durch nicht nachvollziehbare Kalkulation der Auftragswerte. Dies gilt insbesondere für Vermittlungsorientierte Maßnahmen, die mit einem Malus behaftet sind (Vertragsstrafe bei Nicht-Erreichung der Eingliederungsquote arbeitsloser Maßnahmeteilnehmer). Manipukationsspielraum entsteht bei der Berechnung des Auftragswertes durch die Frage, von welcher Zielerreichung man bei der Budgetierung ausgeht.
2. Zu Häufig werden Mini-Lose (z.B. 20 Maßnahmeteilnehmer) ausgeschrieben, so dass möglicherweise die Transaktionskosten für die Bearbeitung der Ausschreibungen die Maßnahmekosten übersteigen.
3. Besonders kritisch zu bewerten ist, dass bei vermittlungsorientierten Maßnahmen die bisher erbrachten Eingliederungsergebnisse (eigentlich das wesentliche Ziel der Maßnahmen) nicht in die Wertungskriterien der Angebote einfließen. Damit behält sich die BA vor, die Bieterauswahl nach eigenen Entscheidungskrtiterien zu beeinflussen.
Uns selbst ist es mehrfach und nachweisbar in den letzten Jahren passiert, dass wir bei Ausschreibungen zu Maßnahmen, bei denen wir nachweislich überdurchschnittliche Ergebnisse erzeilt haben, bei der Konzeptbewertung unterdurchschnittlich (eniger als 85% der Leistungspunkte) bewertet worden sind und damit aus dem weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen worden sind.
Offengestanden gewinne ich den Eindruck, dass sich hinter dem ganzen Ausschreibungsbrimborium der BA nichts anderes als die „altbewährte“ Auftragsvergabe nach „Nasenfaktor“ verbirgt.

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