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Bonn, Entsorgung und der EuGH: Rechtswidriger Teil des Auslastungsvertrages wird aufgehoben

Die Stadt Bonn hebt den Entsorgungsvertrag für Bio- und Grünabfälle auf. Die EU-Kommission hatte gegen diesen Teil des MVA-Auslastungsvertrages aus dem Jahr 1997 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, da der Auftrag (Zeitraum bis 2015) ohne vorherige Ausschreibung vergeben wurde. Der EuGH (Urteil v. 21.01.2009 – C-17/09) gab ihr Recht und verpflichtete die Bundesrepublik zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands. Einstimmig hat nun im Dezember der Rat der Stadt Bonn der zwischen der Stadt, der MVA Müllverwertungsanlage Bonn und dem Entsorger Remondis erzielten Einigung zur Aufhebung des rechtswidrigen Teils des Auslastungsvertrages zum Jahresende 2010 zugestimmt.

Die Leistungen zur Entsorgung von Bio-/Grünabfällen werden zum 1. Juli 2011 europaweit ausgeschrieben. Remondis verzichtet selbst auf die Teilnahme an der Ausschreibung und erhält für die Aufhebung des Vertrags einen finanziellen Ausgleich.

Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch und Umweltdezernent Rüdiger Wagner auf Seiten der Stadt, Manfred Becker und Marco Westphal in Vertretung der MVA GmbH sowie Jürgen Mauthe und Reinhard Hohenstein aus der Geschäftsführung von Remondis unterzeichneten am 23. Dezember den Vertrag. Dabei haben sich in enger Abstimmung mit den Wirtschaftsministerien des Landes und des Bundes sowie der Verwaltung der zuständigen EU-Kommission Stadt und Remondis auf folgende Lösung verständigt:

– der rechtswidrige Teil des Auslastungsvertrages aus dem Jahr 1997 – Entsorgung von Bio- und Grünabfällen wird aufgehoben;

– die Leistungen zur Entsorgung von Bio-/Grünabfällen werden zum 1. Juli 2011 europaweit ausgeschrieben;

– die neue Ausschreibung berücksichtigt für den neuen Entsorgungszeitraum die bisherige Vertragslaufszeit des Auslastungsvertrages, hier den 31. Dezember 2015;

– Remondis verzichtet selbst auf die Teilnahme an der Ausschreibung;

– der Vertragsteil zur Auslastung der Bonner Müllverwertungsanlage (MVA) bleibt weiter bestehen;

– Remondis erhält einen finanziellen Ausgleich;

– die Ausgleichszahlung, auf die sich Stadt und Remondis geeinigt haben, hat keine Auswirkung auf die Abfallgebühren.

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