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Bundesregierung: Antworten zur nachhaltigen Beschaffung in der Bundesverwaltung

GruenerpunktEs war wahrlich eine “Große” Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7426) zur nachhaltigen Beschaffung und den diesbzgl. Plänen der Bundesregierung, entsprechend umfangreich und dabei auffallend detailliert fällt die Antwort aus. Von Zielkonflikten, keiner Notwendigkeit einer weiteren Verrechtlichung bis zur konkreten Angabe der Anzahl in diesem Sinne fachkundiger Mitarbeiter in den Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung – die interessantesten Fragen&Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.

Verfügt  die  Bundesregierung  über  konkrete  Zahlen  und/oder  Studien  über entwicklungsschädliche   Effekte   von   deutscher   und   europäischer   öffentlicher Beschaffung in Entwicklungsländern?

„Die  Bundesregierung  verfügt  nicht  über  solche  Zahlen  und/oder  Studien.  Die Bundesregierung  ist  sich  aber  dessen  bewusst,  dass  die  öffentliche  Beschaffung zur  Berücksichtigung  von  Umwelt-  und  Sozialstandards  in  Industrie-  und Entwicklungsländern   beitragen   und   damit   auch   entwicklungsschädliche   Effekte ausschließen  beziehungsweise  verringern  kann […] Die  Beauftragung  von  Studien  zur Messung  der  entwicklungsschädlichen  Effekte  öffentlicher  Beschaffung  ist  nach Ansicht der Bundesregierung nicht zielführend.“

Welche  Zielkonflikte  sieht  die  Bundesregierung  zwischen  den Entscheidungsgrundlagen  der  öffentlichen  Beschaffung   in  Deutschland und entwicklungspolitischen  Zielsetzungen  der  internationalen  Gemeinschaft  und Deutschlands?

„Die  Bundesregierung  sieht  keine  Zielkonflikte.  §  97  Absatz  4  GWB  sieht ausdrücklich  vor,  dass  bei  der  Auftragsausführung  soziale  Aspekte  im Vergabeverfahren  berücksichtigt  werden  können,  wenn  diese  in  sachlichem Zusammenhang  mit  dem  Auftragsgegenstand  stehen  und  sich  aus  der Leistungsbeschreibung ergeben.“

Welche  „anspruchsvollen  Vorgaben  für  einzelne  Produktbereiche  und  ergänzende Maßnahmen“  wurden  infolge  des  Beschlusses  des  Staatssekretärsausschusses  für nachhaltige  Entwicklung  vom  6.  Dezember  2010  entwickelt (Umsetzung Nummer 6)?

„Nummer  6   des   Maßnahmenprogramms  Nachhaltigkeit  lautet:  „Zur  weiteren Ausrichtung  der  öffentlichen  Beschaffung  am  Leitprinzip  einer  nachhaltigen Entwicklung  werden  die  Bundesressorts  sowie  die  Behörden  und  Dienststellen der  Geschäftsbereiche  […]

a)  nur  noch  Produkte  der  jeweils  höchsten  Energieeffizienzklasse  (z.  B.  Bürogeräte)  beschaffen,  sofern  die  Produkte  das  erforderliche  Leistungsprofil  aufweisen;

b)  bei  Ausschreibungen,  wo  dies  bereits  möglich  ist,  die  Kriterien  des  Umweltzeichens  „Blauer  Engel“  verwenden;  ansonsten  werden  die  Kriterien  des Europäischen  Umweltzeichens,  des  Energy  Stars  oder  vergleichbarer  Label genutzt oder deren Standards;

c)  den   Anteil   des   Einsatzes   von   Recyclingpapier   (z.  B.   für  Kopierarbeiten, Briefumschläge und Druckerzeugnisse) – wo wirtschaftlich und technisch möglich  –  schrittweise  von  heute  rund  70  Prozent  auf  mindestens  90 Prozent in 2015 steigern;

d)  Einzelmaßnahmen  prüfen,  die  sichern,  dass  sich  das  eigene  Beschaffungs- und  Bauwesen  spätestens  bis  zum  Jahr  2020  auch  an  biodiversitätserhalten den Standards (Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung) orientiert;

e) die Energieeffizienz ihrer Fuhrparks verbessern; ausgenommen sind – wo erforderlich – Sonderfahrzeuge. Bei der Beschaffung handelsüblicher Dienstwagen wird bis  2015  ein  durchschnittlicher  Emissionswert  der  Dienstwagenflotte von 130 g CO 2/km angestrebt;

f)   bei  geeigneten  Ausschreibungen  bei  Bietern  als  Nachweis  ihrer  technischen Leistungsfähigkeit   eine   Zertifizierung   nach   einem   Umweltmanagementsystem  (EMAS  und  ISO  14001  oder  nach  gleichwertigen  Standards)  abfragen;

g)  ihr  Personal  in  den  Vergabestellen  regelmäßig  im  Sinne  einer  nachhaltigen Beschaffung  weiter  bilden  und  insbesondere  in  geeigneten  Ausbildungsstätten wie z.  B. der BAköV entsprechende Angebote einführen.“

Ist  eine  institutionalisierte  und  regelmäßige  Weiterentwicklung  der  Kriterien  für  eine  soziale  und  ökologische  Beschaffung  der  Bundesregierung vorgesehen,  und  wie  wird  sich  diese  laufend  auf  aktuelle  Entwicklungen hinsichtlich der Angebots- und Produktionssituation beziehen?

„Das  geltende  Vergaberecht  bietet  bereits  sehr  umfangreiche  Möglichkeiten  zur Berücksichtigung  von  Nachhaltigkeitsaspekten  bei  der  öffentlichen  Beschaffung […] Eine  stärkere  Verrechtlichung  bietet  nicht  die  Gewähr  dafür,  dass  die öffentliche  Hand  nachhaltig  beschafft. Vordringlicher  ist,  die  mit  öffentlicher Beschaffung  befassten  Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeiter  der  Bundesbehörden umfassend  aus-  und  fortzubilden  und  ihnen  Handreichungen,  Leitfäden,  Musterausschreibungen  und  andere  Informationsmöglichkeiten  an  die  Hand  zu  geben sowie   den   Austausch   zur   guten   Praxis   nachhaltiger  Beschaffung   zu   ermöglichen.“

Deutsches VergabenetzwerkIn  wie  vielen  Beschaffungsstellen  von  Bundesministerien,  Bundeskanzleramt,  Kaufhaus  des  Bundes  und  nachgeordneten  Behörden  sind  wie  viele Personen  tätig,  die  explizit  Kenntnisse  von  der  Aufnahme  und  Bewertung sozialer,  ökologischer  oder  entwicklungspolitisch  relevanter  Kriterien  in Vergabe-/Beschaffungsvorgängen  haben?

0 im Auswärtigen Amt und 0 im Bundeskanzleramt, 0 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 5 im Bundesministerium für Bildung und Forschung, 24 beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 8 beim Bundesministerium für Gesundheit, 12 beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 2 + 9 beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 4 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Herausragend: Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern mit 140 entsprechend ausgebildeten Personen.

Auffallend ist, dass das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung gleich über 500 derartig versierter Mitarbeiter verfügt. Deren Fähigkeiten bleiben aber wohl eher theoretischer Natur, denn: “Die Zielsetzung der Beschaffung in den Projektabteilungen des BWB ist einsatzfähiges Material, das der Verantwortung für Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten Rechnung trägt”, stellt die Bundesregierung klar.

Dazu und zu den übrigen Fragen und Antworten lesen Sie bitte die vollständige Antwort der Bundesregierung (17/9485).

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