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Politik und Markt

Keine intelligenten Netze: Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Hersteller von Stromtransformatoren i.H.v. 23 Mio Euro wegen Absprachen am Rande von Verbandssitzungen

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt 24,3 Mio. Euro gegen vier Hersteller von Leistungstransformatoren verhängt. Diese dienen der Umspannung von Strom zur Netzübertragung. Die Unternehmen hatten über mehrere Jahre wettbewerbsbeschränkende Absprachen im Rahmen von Ausschreibungen getroffen. Bei den vier Unternehmen handelt es sich um die ABB AG, Mannheim, die Alstom Grid GmbH, Frankfurt am Main, die Siemens AG, München und die Starkstrom-Gerätebau GmbH, Regensburg. Die Kartelltreffen fanden im Zeitraum von Frühjahr 1999 bis März 2004 gewöhnlich am Rande von Sitzungen der AG Leistungstransformatoren des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) in Frankfurt am Main statt.

Dazu Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes:

„Die vier Unternehmen haben im Zeitraum von Frühjahr 1999 bis März 2004 Quoten- und Submissionsabsprachen getroffen und den deutschen Markt für Leistungstransformatoren unter sich aufgeteilt. Ausschreibungen zahlreicher Energieversorgungsunternehmen waren betroffen.“

Das vom Bundeskartellamt verfolgte Kartell betraf Quoten- und Submissionsabsprachen für mittlere (ab 12,5 Megavoltampere) und große (ab 100 MVA) Leistungstransformatoren in Deutschland. Die Kartelltreffen fanden im Zeitraum von Frühjahr 1999 bis März 2004 gewöhnlich am Rande von Sitzungen der AG Leistungstransformatoren des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. in Frankfurt am Main statt.

Am Rande der Veranstaltung

Im offiziellen Teil der Veranstaltung wurden unter anderem anhand der Verbands-Statistiken Marktbedingungen und allgemeine Preisentwicklungen besprochen. Daran anknüpfend kam es danach im inoffiziellen Teil in Kleingruppen zu projektbezogenen Gesprächen. Teilweise fanden Kartelltreffen aber auch am Vorabend von Verbands-Sitzungen sowie anlässlich von gemeinsamen Ausflügen und Betriebsbesichtigungen statt. Zu Gesprächen zwischen den Geschäftsführern der vier Unternehmen kam es etwa ein- bis zweimal jährlich. Auf Vertriebsleiterebene trafen sich die Verantwortlichen alle zwei bis drei Monate.

Professionell

Bei den Absprachen gingen die Kartellmitglieder arbeitsteilig vor: Während auf der Geschäftsführerebene strategische Entscheidungen getroffen und Marktanteilsquoten für mittlere und große Leistungstransformatoren festgesetzt wurden, ging es bei den Treffen auf der Vertriebsleiterebene um Absprachen in Hinblick auf konkrete Projekte und Ausschreibungen.

Zum Kartellverfahren

Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im August 2008 eingeleitet. Grundlage des Verfahrens war eine Nachprüfung, die die Europäische Kommission am 7. und 8. Februar 2007 in mehreren EU-Mitgliedstaaten bei Herstellern von Leistungstransformatoren durchgeführt hatte. Das Bundeskartellamt übernahm die Verfolgung des nationalen Kartells in Deutschland, während die Europäische Kommission Gebietsschutzabsprachen zwischen europäischen und japanischen Herstellern verfolgte und 2009 gegen sieben Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 67,6 Mio. Euro verhängte.

Alle vier Unternehmen haben im Laufe des Verfahrens beim Bundeskartellamt Bonusanträge gestellt und dadurch eine Bußgeldreduktion erhalten. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Allerdings haben sich alle Unternehmen zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt.

Leistungstransformatoren

Leistungstransformatoren dienen der Umspannung von Strom zur Netzübertragung. Große Leistungstransformatoren mit einer Leistungsabgabe von über 100 MVA werden vor allem an Schnittstellen zwischen dem stromerzeugenden Kraftwerk und den Höchstspannungsstromnetzen eingesetzt, mittlere Leistungstransformatoren mit einer Leistung von 10 bis 100 MVA vor allem zur Umspannung an den Schnittstellen zwischen verschiedenen Stromnetzen.

Quelle: Bundeskartellamt

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