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Bundesregierung: Deutsche Wirtschaft wird mit 771 Millionen Euro aus dem ERP-Sondervermögen gefördert

Es ist nicht nur Geld für die Griechen da: Zur Förderung der deutschen Wirtschaft hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013 eingebracht (BT-Drs. 17/10915). Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 771 Millionen Euro bereitgestellt.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstandes sollen zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen mit einem Volumen von zusammen rund 6,6 Milliarden Euro erhalten. Finanzierungszwecke sind unter anderem Vorhaben in regionalen Fördergebieten, Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, Refinanzierungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Innovationen sowie Exportfinanzierungen.

Deutsches VergabenetzwerkDas ERP-Sondervermögen bezeichnet ein vom Bund verwaltetes Sondervermögen aus dem European Recovery Program (ERP). Dies wurde 1948 ursprünglich auf der Grundlage des Marshallplans bereitgestellt, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu fördern. Um dieses ERP-Kapital zuzuteilen, das inzwischen auf über 12 Milliarden Euro angewachsen ist (Stand 2007), wurde 1948 die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gegründet.

Den Gesetzentwurf (BT-Ddrs. 17/10915) finden Sie hier.

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