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EU-Konsultation zur elektronischen Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen

EUEine Reihe von EU-Mitgliedstaaten hat in den letzten Jahren Rechtsvorschriften zur elektronischen Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen erlassen. In der Folge gibt es nun mehrere, nach Ländern getrennte Systeme. Ein Problem für Unternehmen, die EU-weit für öffentliche Auftraggeber tätig sind und damit auch ein Hindernis für den Binnenmarkt. Daher prüft die EU-Kommission derzeit, auf welche Weise sich die Schranken, die sich aus der mangelnden Interoperabilität zwischen diesen nationalen Systemen ergeben, überwinden lassen und wie die Übernahme der elektronischen Rechnungstellung in der EU gefördert werden kann. Im Rahmen einer Online-Konsultation sind Sie zur Mithilfe aufgerufen.

Kaum elektronische Rechnungstellung

Trotz dieser Entwicklungen entfällt nur ein Bruchteil der Rechnungstellung in der EU auf die elektronische Rechnungstellung (zwischen 5 % und 15 %, je nach Quelle). Den meisten Angaben zufolge ist ihr Anteil im öffentlichen Auftragswesen sogar noch geringer. Tatsächlich herrschen nach wie vor manuelle Verfahren und Papierdokumente vor, was höhere Bearbeitungskosten, längere Zahlungsfristen und nicht zu letzt auch mehr Müll und damit eine größere Umweltbelastung nach sich zieht. Hier bietet die elektronische Rechnungstellung unmittelbare Vorteile.

Nachdem mehrere Mitgliedstaaten beschlossen haben, die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen verbindlich zu machen, besteht eine der von der EU-Kommission in Betracht gezogenen Optionen darin, diese Vorschriften auf das öffentliche Auftragswesen in der EU insgesamt auszudehnen. Da die Behörden aufgrund ihres Einkaufsvolumens die wichtigsten Käufer in der EU sind, könnten sie als treibende Kraft für eine breitere Übernahme der elektronischen Rechnungstellung in Europa wirken – zunächst im Bereich des öffentlichen Auftragswesens (sog. B2G-Bereich), potenziell dann aber auch im privatwirtschaftlichen (sog. B2B-)Bereich.

Deutsches VergabenetzwerkKonsultation

Noch bis zum 14.01.2013 führt die EU-Kommission daher eine Online-Konsultation zur Einholung von Meinungen bzw. Informationen über die Anwendung der elektronischen Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen, d. h. im B2G-Bereich, und über den Handlungsbedarf auf EU-Ebene durch. Zielgruppe sind Behörden, Bürger, Unternehmen und Organisationen. Beiträge von Behörden und Unternehmen, die mit der elektronischen Rechnungstellung bei öffentlichen Aufträgen direkt zu tun haben, sind besonders erwünscht. Neben Ankreuzoptionen können Antworten in allen Amtssprachen der EU gegeben werden.

Erwünscht sind auch Beiträge zu den Lösungen, die für eine Förderung der Übernahme der elektronischen Rechnungstellung im B2G-Bereich und eine Stärkung der Interoperabilität zwischen den verschiedenen nationalen und herstellereigenen Systemen am angemessensten wären.

Die Beiträge zu dieser Konsultation werden im Internet veröffentlicht. Zwar werden Sie um Angabe ihrer Kontaktdaten gebeten, dies ist jedoch nicht vorgeschrieben – auch anonyme Antworten werden angenommen.

Die Online-Konsultation finden Sie hier.

Quelle: EU-Kommission

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