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Politik und Markt

Solidaritätszuschlag: Seit 1991 rund 212 Milliarden Euro

Der Solidaritätszuschlag hat von 1991 bis 2011 insgesamt rund 212 Milliarden Euro Einnahmen für die Staatskasse gebracht. Die Finanzlage des Bundes sei auch weiterhin angespannt, so dass auf die Finanzmittel aus dem Solidaritätszuschlag nicht verzichtet werden könne, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10933) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/10730) und verweist dabei auch auf die „immer noch bestehenden Vereinigungslasten“.

Im geltenden Finanzplan sind nach Angaben der Regierung jährlich zwölf Milliarden Euro Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag eingeplant. Das seien rund fünf Prozent der im Finanzplan 2012 bis 2016 durchschnittlich veranschlagten Steuereinnahmen des Bundes. Zur Frage nach der Saldierung dieser Einnahmen mit den vom Bund gewährten Ergänzungszuweisungen schreibt die Regierung: „Eine Zurechnung der Einnahmen zu bestimmten Haushaltspositionen ist nicht möglich, da das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung der Finanzierung aller Bundesaufgaben zur Verfügung steht.“

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz

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