Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, schreibt eine “Studie über die wirtschaftliche Effizienz und rechtliche Wirksamkeit der Nachprüfungs- und Rechtsbehelfsverfahren für öffentliche Aufträge in der EU” aus.
Wörtlich heißt es in der TED-Bekanntmachung dazu:
Im Rahmen der Studie über die Wirkung und Wirksamkeit der Richtlinien zu den Nachprüfungs- und Rechtsbehelfsverfahren im Bereich der öffentlichen Vergabe soll analysiert werden, wie die Vorschriften dieser Richtlinien von den Gerichten und Nachprüfungsinstanzen in den Mitgliedstaaten durchgeführt wurden.
Die Studie wird als sachliche Grundlage für die nach Artikel 4 Absatz a der Richtlinie 89/665/EWG sowie Artikel 12 Absatz a der Richtlinie 92/13/EWG (geändert durch Richtlinie 2007/66/EG) geforderte Überprüfung der Durchführung dieser Richtlinien und für eine weiter gefasste Bewertung der Wirkung der Richtlinien dienen.
Als maximaler Betrag für die Durchführung der Studie werden 495 000 EUR veranschlagt. Angebote die über diesem Wert liegen, werden nicht berücksichtigt. Die Laufzeit beträgt 12 Monate, eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.
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