Wie hoch das öffentliche Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Gemeinden im Jahr ist, darüber lässt sich trefflich streiten – denn wirklich verlässliche Zahlen existieren nicht. Gründe sind überwiegend die zersplitterte deutsche Vergaberechtslandschaft und die fehlende Methodik. Lediglich für den Oberschwellenbereich – aufgrund der (noch geltenden) EU-RL 2004/17/EG und 2004/18/EG – sowie für Vergaben im Bereich Sicherheit und Verteidigung – aufgrund der EU-RL 2009/81/EG – werden bestimmte Daten erfasst und an die EU-Kommission weitergemeldet. Diesem Zustand will das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolgie (BMWi) nun abhelfen, auch, weil “valide statistische Zeitreihen über die öffentliche Auftragsvergabe zu einer besseren empirischen Fundierung politischer Entscheidungen und legislativer Maßnahmen beitragen“. Erfasst werden sollen sowohl der Unter- als auch der Oberschwellenbereich.
Das Ministerium, Referat I C 4 (Wirtschafts- und strukturpolitische Forschung) in Bonn schreibt dazu (TED-Dokumenten Nr. 2013/S 175-302361) „Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung“ aus. Konkret heißt es bei der Beschreibung des Beschaffungsauftrags:
„Es existiert bislang keine übergreifende, deutschlandweite Statistik der öffentlichen Beschaffung. Valide statistische Zeitreihen über die öffentliche Auftragsvergabe können jedoch zu einer besseren empirischen Fundierung politischer Entscheidungen und legislativer Maßnahmen beitragen. Hinzu kommt, dass die statistischen Berichtspflichten der MS in Folge der aktuell diskutierten RL-Vorschläge der KOM zur Modernisierung des Vergaberechts anwachsen werden. Deshalb ist die Entwicklung einer elektronischen Vergabestatistik zwingend erforderlich.”
Umfassende Erhebung
Diese soll die Erfassung und Auswertung valider Daten zum öffentlichen Einkauf in Deutschland gewährleisten. Berücksichtigt werden sollen sowohl der Unter- als auch der Oberschwellenbereich. An Beschaffungsdaten sollen z. B. erfasst und ausgewertet werden können:
– Art des Vergabeverfahrens,
– Vergabevolumen,
– Rahmenvertrag Ja/Nein?,
– Berücksichtigung von Gütesiegeln und Zertifikaten zum Nachweis bestimmter Produkt- bzw. Dienstleistungseigenschaften.
Erwartet werden vom Forschungsnehmer u. a. eine Analyse der Ist-Situation betreffend die Erfassung und Auswertung von Daten zum öffentlichen Einkauf in Deutschland, eine entsprechende Erhebung in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Ausarbeitung eines theoretischen Modells für die Erfassung und Auswertung von Vergabedaten sowie die konzeptionelle Grundlegung eines entsprechenden elektronischen Werkzeuges. Die Entwicklung und der Test der erforderlichen Softwarelösung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags. Allerdings wird vom Auftragnehmer erwartet, dass er bei der – im Rahmen eines weiteren Dienstleistungsauftrags vorgesehenen – Erarbeitung des elektronischen Werkzeugs beratend mitwirkt, um insbesondere die bei der Bearbeitung dieses Forschungsauftrags gewonnenen konzeptionellen etc. Ergebnisse einzubringen.
Erfreulich: Die Ausarbeitung der Konzeption ist strikt auf eine minimale Bürokratiebelastung aller Betroffenen auszurichten, um unnötigen Bürokratieaufwuchs zu vermeiden.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge war ja der 26.9.2013. Morgen, am 17.10. sollen nun die Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber verschickt werden.
Die Laufzeit des Auftrages ist auf 24 Monate angelegt, also wird es bis zu den Ergebnissen noch etwas dauern.
Aber es ist zunächst einmal interessant, wer denn in den nächsten Wochen bzw. Monaten den Zuschlag bekommt.
Sollte das nicht schon 2011 durch Ramboll erledigt werden?
http://www.ramboll-management.de/news/rm/2011_04%20studie%20bmwi
Ist schon ernüchternd, dass die letzten Daten gut 12 Jahre alt sind (Gutachten 2/07 des BMWI bezieht sich auf Daten aus 2002)
Auszug aus einem Artikel: Beim Ausbau der elektronischen Beschaffung rücken elektronische Ausschreibungslösungen in den Vordergrund. Fast jedes fünfte Unternehmen plant die Neueinführung dieses Tools. E-Auktionen werden hingegen nur gering genutzt. Rund die Hälfte der Unternehmen sieht keine Relevanz für den Einsatz dieses Tools. Nur 13,2 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen nutzen dieses Tool. Und nur 6,1 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen planen die Einführung von Einkaufsauktionen. Für Einkäufer ist die Nachverhandlung nach der elektronischen Auktion oft schwierig. Als Nachteil geben Experten auch an, dass die Auktion zum Abschluss gebracht werden muss. Quelle: http://www.marktundmittelstand.de/nachrichten/produktion-technologie/elektronische-beschaffung-kataloge-breit-genutzt/