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DStGB zu den neuen EU-Vergaberichtlinien: „Viel zu komplexes Regelungswerk“

Der Deutsche Städte und Gemeindebund (DStGB) hat die Absicht des EU-Parlaments begrüßt, die kommunale Vergabe von Aufträgen zu vereinfachen. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Ausgabe vom 16.01.14) sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg, er unterstütze das Ziel eines einfachen und entbürokratisierten Vergaberechts. Landsberg kritisierte jedoch die Schwellenwerte bei der europaweiten Ausschreibungspflicht für Liefer- und Dienstleistungen, die zu gering seien.

Die Herausnahme der Wasserversorgung aus den vom EU-Parlament verabschiedeten Richtlinien trage dem Rechnung. „Positiv ist auch, dass die Kommunen zukünftig erweiterte Möglichkeiten haben, Aufträge an ihre eigenen Einrichtungen vergaberechtsfrei zu vergeben“, sagte Landsberg.

Kritik übte Landsberg an den vom EU-Parlament gesetzten Schwellenwerten bei der europaweiten Ausschreibungspflicht für Liefer- und Dienstleistungen. Diese seien „angesichts einer nur zu 1,5 Prozent erfolgenden öffentlichen Auftragsvergabe an Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland zu niedrig. Nach Auffassung des DStGB ist der Aufwand für europaweite Ausschreibungen im Verhältnis zum geringen Rücklauf von Angeboten aus dem EU-Ausland zu hoch.

Außerdem hält Landsberg die Richtlinien des EU-Parlaments für zu umfangreich. Mit 1223 Seiten seien sie „ein viel zu komplexes Regelungswerk. Dies wird dem eigenen Anspruch der EU an Vereinfachung und Entbürokratisierung nicht gerecht“, sagte Landsberg.

Das EU-Parlament hatte am vergangenen Mittwoch dasRichtlinienpaket zur Reform des Vergaberechts verabschiedet.

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