Seit dem 1. Januar 2012 ist das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) in Kraft. Seitdem gilt für alle öffentlichen Aufträge, die nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes fallen oder Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs zum Gegenstand haben, ein Mindestarbeitsentgelt in Höhe von 8,00 Euro je Arbeitsstunde (§ 3 Absatz 3 Satz 1 Bbg VergG). Dieser wurde nun angehoben.
Der Brandenburger Landtag hat in seiner Sitzung am 22.1.2014 mit dem “Ersten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes” einer Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts auf 8,50 Euro je Arbeitsstunde ab dem 1. Januar 2014 für eine Dauer von zwei Jahren zugestimmt. Das angepasste Mindestarbeitsentgelt ist bei solchen Vergabeverfahren zu vereinbaren, die nach Inkrafttreten des Gesetzes begonnen werden. Eine Rückwirkung im Sinne einer tatbestandlichen Rückanknüpfung ist nicht vorgesehen.
Den verabschiedeten Gesetzentwurf finden Sie im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
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