Vergabeblog

"Fundiert, praxisnah, kontrovers"
UNBEDINGT LESEN!

Neue EU-Vergaberichtlinien morgen im Amtsblatt der EU

EUMorgen, am 28.03.2014, ist die Veröffentlichung der neuen EU-Vergaberichtlinien im Amtsblatt der EU vorgesehen. Damit würden die Richtlinien 20 Tage später in Kraft treten, also am 20.04.2014, und damit auch zugleich die zweijährige Umsetzungsfrist zu laufen beginnen. Die Richtlinien müssen somit spätestens am 16.04.2016 in deutsches Recht umgesetzt sein.

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (5 votes, average: 4,80 out of 5)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

4 Kommentare

  1. Carsten Klipstein

    Nach der heutigen Veröffentlichung auch gleich mein Link-Tipp zur Frage, was die neuen EU-Richtlinien für die E-Vergabe bedeuten:

    http://blog.cosinex.de/2014/03/28/neue-eu-vergaberichtlinien-pflicht-zur-e-vergabe-frueher-als-erwartet/

    Reply

  2. Roland Grolle

    Die genannten Fristen scheinen nicht korrekt zu sein.
    Inkrafttreten laut den Richtlinien am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung:
    VÖ am 28.03., somit Inkrafttreten am 18.04.2014 und Umsetzung bis 18.04.2016.
    In den RL ist am Ende in den Umsetzungsregelungen der 18.04.2016 auch explizit genannt!

    Reply

  3. Carsten Klipstein

    Sehr geehrter Herr Grolle,

    Sie haben vollkommen recht. Vielen Dank für den Hinweis!

    Im Vorfeld gab es unterschiedliche Informationen zum geplanten Veröffentlichungszeitpunkt. Daher wohl das Datum. Wir korrigieren es in Abstimmung mit Hr. Wankmüller zeitnah…

    Mit besten Grüßen
    Carsten Klipstein

    Reply

    • Roland Grolle

      Inkrafttreten am 20. Tag ist natürlich der 17.04.2014. Ansonsten Umsetzungsfrist wie bereits genannt. In Teilbereichen gibt es auch längere Umsetzungsfristen, z.B. zur elektronischen Bieterkommunikation (Art. 22 Vergabe-RL).

      Reply

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert