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Baden-Württemberg: Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung

GruenerpunktWie Kommunen künftig umweltfreundliche und fair gehandelte Produkte bei Ausschreibungen berücksichtigen können, erklärt ein neuer Leitfaden des Landes Baden-Württemberg zur nachhaltigen, öffentlichen Beschaffung von Kommunen.

Er wurde von der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg herausgegeben. Das Öko-Institut hat den Leitfaden erstellt und beschreibt die Schritte, die Behörden gehen können, um künftig Nachhaltigkeitskriterien und soziale Standards beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen umzusetzen. Der Leitfaden ist Teil der Kommunalen Initiative Nachhaltigkeit der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes.

„Ob Bürobedarf, Baumaterialien oder Kantinenbetrieb – der Einstieg in die nachhaltige Beschaffung ist leicht“, erklärt Jens Gröger, Projektleiter am Öko-Institut. „Der Leitfaden erläutert die vergaberechtlichen Möglichkeiten und gibt konkrete Hinweise, wie die Anforderungen an nachhaltige Produkte und Dienstleistungen formuliert werden müssen. Anhand von Praxisbeispielen aus Kommunen wird gezeigt, was alles machbar ist.“ Außerdem erstellte das Öko-Institut im Rahmen des Projektes fünf Wegweiser für die Produktgruppen Papier, Reinigungsdienstleistungen, Arbeitskleidung, Natursteine und Sportbälle, die detailliert Kriterien für Ausschreibungen kommunaler Auftraggeber listen.

Nachhaltigkeit in den Kommunen verankern

Mit anderen Bundesländern gilt Baden-Württemberg als Vorreiter auf dem Gebiet der nachhaltigen, öffentlichen Beschaffung. So hat das Bundesland in seiner Nachhaltigkeitsstrategie Ziele festgeschrieben und konkrete Unterstützungsangebote für das nachhaltige Handeln auch von Kommunen etabliert. Die Entwicklung von Arbeitshilfen für den umwelt- und sozialverträglichen Einkauf kommunaler Behörden ist dabei ein Baustein.

Für die Umsetzung in der jeweiligen Kommune empfiehlt das Öko-Institut verschiedene Schritte. Zunächst sollten die Verantwortlichen ein eigenes Leitbild entwickeln, in dem Ziele für nachhaltiges Handeln festgeschrieben werden. Dann sollte das eigene Beschaffungsportfolio nach Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne von Umwelt- und Sozialstandards untersucht werden. Schließlich sollen jene Produkte und Dienstleistungen anhand von Nachhaltigkeitskriterien beschafft werden, die einen besonders großen Effekt haben.

Konkrete Anleitung für eine nachhaltige Beschaffung

Bei vielen Produkten und Dienstleistungen beginnt die Entscheidung für eine nachhaltige Alternative bereits bei der Festlegung des Auftragsgegenstandes. Beispielsweise kann eine Kommune bei der Beschaffung von Kopierpapier ausschließlich auf 100 Prozent Recyclingpapier setzen. Bei der Bestückung von Veranstaltungen werden nur Angebote für fair gehandelte und biologisch erzeugte Lebensmitteln zugelassen. Bei der Suche nach einem Stromlieferanten fragt der Auftragsgegenstand direkt nach Ökostrom und schließt damit Kohle- oder Atomstrom aus.

Für die Beschaffung müssen konkrete ökologische und soziale Kriterien festgelegt werden. Ökologische Kriterien können beispielsweise sein: die Begrenzung des Energieverbrauchs, die Vermeidung von umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen im Produkt oder bei der Herstellung, ein ressourcenschonender Materialeinsatz durch die Nutzung von Recyclingmaterialien, Langlebigkeit der eingekauften Produkte – sind sie reparierbar, gibt es Ersatzteile –, eine recyclinggerechte Konstruktion, geringe Geräuschemissionen sowie die Höhe der CO2-Emissionen bei Herstellung und Nutzung.

Verschiedene Produkte, z. B. Kaffee oder Sportbälle, erfordern – um dem Anspruch nachhaltigen Handelns gerecht zu werden – die Formulierung sozialer Kriterien. Hierzu gehören die Bezahlung von Mindestlöhnen, die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern und das Einhalten von Tarifverträgen ebenso, wie die Einhaltung der Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die z. B. das Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit beinhalten.

Leitfaden

Sie finden den Leitfaden „Nachhaltige Beschaffung konkret. Arbeitshilfe für den umweltfreundlichen und sozialverträglichen Einkauf in Kommunen“ der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erstellt durch das Öko-Institut im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

Hinweis: Auf dem 1. Deutschen Vergabetag 2014 des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) wird Frau Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, zum Thema Nachhaltigkeit referieren. Programm und Anmeldung unter deutscher-vergabetag.de.

Ansprechpartner am Öko-Institut:

Jens Gröger
Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institutsbereich
Produkte & Stoffströme
Öko-Institut e.V., Büro Berlin
Telefon: +49 30 405085-378
E-Mail: j.groeger@oeko.de

Zu rechtlichen Fragestellungen:

Andreas Hermann, LL.M.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institutsbereich
Umweltrecht & Governance
Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt
Telefon: +49 6151 8191-158
E-Mail: a.hermann@oeko.de

Ansprechpartner an der LUBW

Gerd Oelsner, Manfred Lehle
Nachhaltigkeitsbuero@lubw.bwl.de
Telefon: +49 721 5600-1450, – 1563

Das Öko-Institut ist eines der europaweit führenden, unabhängigen Forschungs- und Beratungsinstitute für eine nachhaltige Zukunft. Seit der Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien, wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal umgesetzt werden kann. Das Institut ist an den Standorten Freiburg, Darmstadt und Berlin vertreten.

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