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Brandenburg: Aktualisierungen der Rundschreiben zum Kommunalen Auftragswesen

Mit Stand vom 30. September 2014 hat das Brandenburgische Ministerium des Innern das Rundschreiben zum Kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg vom 17. März 2011; Gesch.Z.: III/1-313-35/2011, Anhang Nr. 13, auf den aktuellen Stand gebracht.

In dem Rundschreiben finden sich grundsätzliche Aussagen sowie anzuwendende Regelungen für freihändige Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte. Neben den Bestimmungen über die Zulässigkeit der freihändigen Vergabe für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Brandenburg (§ 30 Abs.2 und 3 KomHKV), finden sich die Regelungen unter Verweis auf die jeweiligen Vorschriften der VOB/A und VOL/A.

Ebenfalls mit Stand vom 30. September 2014 hat das Ministerium des Innern im Land Brandenburg das Rundschreiben zum Kommunalen Auftragswesen vom 17. März 2011; Gesch.Z.: III/1-313-35/2011, Anhang Nr. 14 – Fristen im Vergabeverfahren – Zuschlags- und Bindefrist – vergaberechtlich überarbeitet. Die ausgeführten Erörterungen beschränken sich auf wesentliche Aussagen zu Zuschlags- und Bindefristen; punktuell erfolgen Ausführungen zu Angebots- und Ausführungsfristen. Insbesondere umfasst das Rundschreiben Ausführungen zur Verlängerung von Zuschlags- und Bindefristen, zu Folgen des Ablaufs und zur Verlängerung nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist sowie zu den Rechtsfolgen einer etwaigen Verlängerung.

Einzelheiten der beiden überarbeiteten Rundschreiben finden Sie bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg unter folgenden Links:

Anhang_13_Freihaendige_Vergabe (application/pdf 130,79KB/0,13MB)
Anhang_14_Fristen_im_Vergabeverf_1 (application/pdf 131,47KB/0,13MB)

Quelle: Abst. Brandenburg

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