Gemäß Senatsbeschluss vom 10.02.2015 ändern sich die Wertgrenzen bei der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) – Abschnitt 1 – als auch die Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben von Bauleistungen nach der VOB/A.
Mit Rundschreiben II G Nr. 1/2015 vom 11.2.2015 weist die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung auf folgende Änderung der Wertgrenzen gemäß VOL/A hin:
– Beschränkte Ausschreibung (§ 3 Absatz 4 b) VOL/A): bis 100.000 € (ohne Umsatzsteuer)
– Freihändige Vergabe (§ 3 Absatz 5 i) VOL/A): bis 10.000 € (ohne Umsatzsteuer).
Auch die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weit in einem Rundschreiben V M 01/2015 vom 16.2.2015 auf eine Neuregelung der Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben von Bauleistungen nach der VOB/A hin.
Sie finden die beiden Rundschreiben II G Nr. 1/2015 und V M 01/2015 im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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