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Bund: 5 Milliarden Euro Mehrausgaben, insb. für Flüchtlinge

Die Ausgaben des Bundes sollen in diesem Jahr um 5,1 Milliarden Euro auf 306,7 Milliarden Euro erhöht werden. Die Ausgabenerhöhung dient vor allem der Finanzierung der Kosten für Aufgaben im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern.

Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eines Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2015 (18/6090) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird.

Die Ausgabenerhöhung dient vor allem der Finanzierung der Kosten für Aufgaben im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Nach dem Gesetzentwurf sollen die Länder und Kommunen im Jahr 2015 dafür insgesamt zwei Milliarden Euro erhalten. Bisher waren dafür eine Milliarde Euro vorgesehen.

Weitere fünf Milliarden Euro sollen in eine Rücklage zur Finanzierung von Belastungen des Bundes fließen, die durch die strukturelle, dauerhafte und dynamische Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder und Kommunen und durch die Aufwendungen im Bundesbereich entstehen. Gespeist werden soll diese Rücklage aus den in diesem Jahr zu erwartenden Überschüssen im Bundeshaushalt.

Im Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltes für dieses Jahr ist zudem eine Zuwendung von 1,3 Milliarden Euro für den „Energie- und Klimafonds“ enthalten. Außerdem sollen 2015 für Programmausgaben nicht benötigte Zuweisungen an den Fonds in Höhe von 200 Millionen Euro in die Rücklage des Fonds fließen.

Neben den Überschüssen in diesem Jahr erwartet die Bundesregierung Mehreinnahmen unter anderem aus den Erlösen aus der Versteigerung der Funkfrequenzen (Digitale Dividende II) in Höhe von knapp 3,8 Milliarden Euro und geringere Zinsausgaben. Daher müssen laut Nachtrag trotz der Mehrausgaben in diesem Jahr keine neuen Kredite aufgenommen werden.

Quelle: Bundestag

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