Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes – NTVergG – zum 01.07.2016 wurden die Mindestentgelt- und Tariftreueregelungen deutlich vereinfacht. Zum novellierten NTVergG stehen daher modifizierte Mustererklärungen und -vertragsregelungen zur Verfügung, die hier abrufbar sind. Auch die FAQ-Liste steht aktualisiert zum Abruf bereit.
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