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Wettbewerbsregister – BMWi nimmt noch einmal wichtige Verbesserungen im Gesetzentwurf vor

Selten wird man vom Gesetzgeber rechts überholt. So aber hier geschehen. Fast zeitgleich mit der Veröffentlichung meines Beitrags zum neuen Wettbewerbsregister auf Vergabeblog.de vom 31/03/2017, Nr. 30240 beschloss das Bundeskabinett am 29.03.2017 über einen geänderten Gesetzesentwurf, der diverse Verbesserungen – auch zu den von mir gerügten Unzulänglichkeiten – enthält, die ich Ihnen hier in aller Kürze zur Kenntnis geben möchte.

1. Die Stellungnahmefrist für das Unternehmen im Rahmen der Anhörung beträgt nunmehr zwei Wochen ab Zugang der Information. Die Registerbehörde kann die Frist zur Stellungnahme verlängern.

2. Es sind neben den Sektorenauftraggebern und den Konzessionsgebern alle Auftraggeber nach § 99 GWB erfasst.

3. Neben der Abfragepflicht können die Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen unterhalb des Schwellenwertes von 30.000 Euro oder im Rahmen von Teilnahmewettbewerben auch eine Anfrage an das Register stellen, müssen es aber nicht.

4. Der dubiose Sperrvermerk ist vollständig entfallen. Weist der Betroffene bei der Anhörung nach, dass die Angaben falsch sind, wird die Eintragung nicht oder mit entsprechenden Korrekturen vorgenommen.

5. Für den Antrag auf vorzeitige Löschung wegen erfolgreicher Selbstreinigung hat das Unternehmen als Antragsteller Gebühren und Auslagen zu zahlen. Diese richten sich nunmehr nach § 80 Abs. 2 Nr. 2 GWB und damit nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Kartellbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Auftrags, maximal 25.000 Euro.

6. Schließlich ist nunmehr der Rechtsweg zum für Vergabesachen zuständigen Oberlandesgericht eröffnet, anstelle des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten. § 11 begründet insoweit eine abdrängende Sonderzuweisung.


Hinweis der Redaktion: Den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (BT Drs. 18/12051 v. 24.04.2017) können Sie hier einsehen.

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Über Dr. Evelyn Paetsch

Dr. Evelyn Paetsch ist Rechtsanwältin und leitet seit 2017 in der Kanzlei Stassen LLP das Dezernat Vergaberecht. Die Kanzlei Stassen LLP ist auf Architekten-, Bau- und Immobilienrecht spezialisiert. Davor war Frau Dr. Paetsch seit 2002 in der Rechtsabteilung und als Referentin im Konzernvorstandsbüro der Deutschen Bahn AG beschäftigt. Dort befasste sie sich vor allem mit dem Vergaberecht, sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite und mit Sektorenvergaben. Ihr besonderes Interesse gilt Vergaben im Bau- und Freiberuflerbereich, IT-Vergaben und der Schnittstelle von Vergabe- und Fördermittelrecht.

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