Hallo und guten Tag,
wie vermutlich bekannt ist, gilt ja bei der Vergabe öffentlicher Aufträge >30k € ab dem 01.06.22 eine Erkundigungspflicht aus
§6 Wettbewerbsregistergesetz.
Generelle Frage: Ist das auch bei Bauleistungen und Instandhaltungsmaßnahmen so?
Für Ihre kurze Antwort bedanke ich mich vorab herzlichst.

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