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NRW: TVgG liegt noch in den Ausschüssen

Im Januar hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Neufassung des „Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW)“ in den Landtag eingebracht (siehe Vergabeblog.de vom 16/01/2018, Nr. 35119). Der Gesetzentwurf ist im so genannten  “Entfesselungspaket I” enthalten  und soll das nordrhein-westfälische Vergaberecht vereinfachen.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat den Gesetzentwurf zwischenzeitlich in erster Lesung beraten und die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung (federführend) sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, den Ausschuss für Europa und Internationales, den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie den Hauptausschuss beschlossen.

Über das Entfesselungspaket I soll am 7. März abschließend entschieden werden.

Quelle: Landtag NRW

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