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Politik und Markt

Eisenbahninfrastrukturbeirat gewählt

Am gestrigen Donnerstag sind die Mitglieder des Beirats für Fragen des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastrukturbeirat) gewählt worden. Zuvor hatten die Bundestags-Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben ihre Vorschläge vorgelegt (Drs. 19/1181).

Die Unionsfraktion schickt Michael Donth, Daniela Ludwig und Gero Storjohann in das Gremium. Die SPD-Fraktion hatte Martin Burkert und Sebastian Hartmann vorgeschlagen. Weitere Kandidaten waren Wolfgang Wiehle (AfD), Torsten Herbst (FDP), Andreas Wagner (Die Linke) und Matthias Gastel (Bündnis 90/Die Grünen). Alle Wahlvorschläge wurden einstimmig angenommen (Plenarprotokoll, S. 1661).

Die Einsetzung eines Eisenbahninfrastrukturbeirats ist in Paragraf 4 Absatz 4 des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes geregelt. Neben neun Mitgliedern des Bundestages gehören dem Beirat auch neun Vertreter des Bundesrates an. Aufgabe des Eisenbahninfrastrukturbeirats ist es laut dem Eisenbahnregulierungsgesetz, die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und ihr Vorschläge für die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit zu machen. Außerdem muss der Beirat „vor Erlass von grundlegenden Entscheidungen der Regulierungsbehörde mit erheblichen Auswirkungen auf den Eisenbahnmarkt“ angehört werden.

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