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Klimaschutzprogramms 2030: Klimafreundliche Beschaffung der Bundesbehörden soll durch Verwaltungsvorschriften gestärkt werden

Mit Unterrichtung durch die Bundesregierung – Jahreswirtschaftsbericht 2020 der Bundesregierung nimmt die Bundesregierung auch zum Vergaberecht Stellung und skizziert die weiteren Herausforderungen. Dem Bericht sind keine strukturellen Änderungen im Vergaberecht zu entnehmen.

Die Ausführungen zum Vergaberecht (Drs. 19/16850) beschränken sich auf das Tz. 50:

Das Vergaberecht schützt den freien und fairen Wettbewerb der Wirtschaftsteilnehmer um öffentliche Aufträge und sichert den effizienten Umgang mit Steuermitteln. Nach den umfassenden Reformen des Vergaberechts der letzten Jahre ist es das vordringliche Ziel der Bundesregierung, auf die praktische Umsetzung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen hinzuwirken. Eine besondere Herausforderung besteht in der stärkeren Professionalisierung der Beschaffung, wie sie auch die OECD in einer 2019 abgeschlossenen Untersuchung zum deutschen Beschaffungssystem empfiehlt. Durch die Reformen wurden auch die Möglichkeiten zur Einbeziehung umweltbezogener, sozialer und innovativer Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gestärkt; nun gilt es, diese Möglichkeiten in der Praxis stärker zu nutzen. Als Teil des Klimaschutzprogramms 2030 soll die klimafreundliche Beschaffung der Bundesbehörden durch Verwaltungsvorschriften gestärkt werden.

Quelle: Bundestag

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