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Deutschland: „Moderate“ Strafverfolgung von Auslandsbestechung

Die internationale Antikorruptionsorganisation Transparency International hat ihren jüngsten „Exporting Corruption“-Bericht zur Strafverfolgung von Auslandsbestechung in OECD-Ländern veröffentlicht. Zum ersten Mal wird Deutschland statt einer „aktiven“ eine „moderate“ Verfolgung der Bestechung von Amtsträgern durch deutsche Unternehmen im internationalen Geschäftsverkehr bescheinigt.

Über 20 Jahre nach Inkrafttreten der OECD-Konvention gegen Auslandsbestechung stammen laut dem Bericht fast die Hälfte der weltweiten Exporte aus Ländern, die Auslandsbestechung nur unzureichend verfolgen. Auch die „aktive“ Verfolgung von Auslandsbestechung ist seit 2018 um mehr als ein Drittel zurückgegangen: Im Jahr 2020 zählten lediglich vier der 47 untersuchten Länder zu den „aktiven“ Verfolgern.

Die Strafverfolgung der Auslandsbestechung wird in Deutschland vor allem durch das immer noch ausstehende Unternehmenssanktionsrecht, den fehlenden Zugang der Öffentlichkeit zu Gerichtsurteilen, Defiziten beim Transparenzregister und den unzureichenden Schutz von Hinweisgebern behindert.

Dazu Angela Reitmaier, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Dass Deutschland als drittgrößtes Exportland bei der Strafverfolgung von Auslandsbestechung absackt, ist bedenklich. Die Verfolgung von Unternehmen darf nicht länger im Ermessen der Staatsanwaltschaft liegen und damit gegen die OECD-Konvention gegen Auslandsbestechung verstoßen. Deshalb brauchen wir ein Unternehmenssanktionsrecht, das dieses Ermessen abschafft. Gleichzeitig müssen aber auch die Ressourcen der Staatsanwaltschaft verbessert werden.“

Auch beim Hinweisgeberschutz wird an einem neuen Gesetz gearbeitet. Bei Korruptionstaten hat weder die bestechende noch die bestochene Person Interesse an einer Aufklärung. Deshalb hängt die Aufdeckung oft von Hinweisgebern ab, deren gesetzlicher Schutz vor Repressalien dringend gestärkt werden muss.

Den Bericht in englischer Sprache finden Sie hier.

Hintergrund
Transparency International veröffentlicht bereits zum achten Mal den Bericht „Exporting Corruption“ zur Strafverfolgung von Auslandsbestechung in OECD-Ländern und inzwischen auch den vier wichtigsten Nicht-OECD-Exportländern. Er untersucht seit 2005 regelmäßig die Umsetzung der OECD-Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträgern und Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr. Der Untersuchungszeitraum des aktuellen Berichts erstreckt sich von 2016 bis 2019.

Quelle: Transparency International

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