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Rechnungshof der Hansestadt Hamburg kritisiert Verwaltung

Reißerisch titelt RTL.de „Bedingt dienstbereit„. Doch was auf den ersten Blick übertrieben klingen mag, scheint auf den zweiten durchaus nachvollziehbar. Der Rechnungshof der Hansestadt Hamburg kritisiert u.a. den Umgang mit haushalterischen und vergaberechtlichen Vorgaben. So hätten bei einem Förderprogramm bis zu 800 Tsd. Euro eingespart werden können; die Sozialbehörde hat mehrfach Zuwendungen gewährt, anstatt Aufträge zu vergeben und damit nach Feststellung des Rechnungshofes gegen das Vergaberecht verstoßen. Auch die Beschaffung von Hard- und Software wurde regelwidrig über Zuwendungsempfänger.

Die Vergabe und Ausgestaltung der Verträge für freiberufliche Leistungen ist in einer systematischen Prüfung bemängelt worden:

  • Bei 30 % der Auftragsvergaben erfolgte keine hinreichende Bedarfsermittlung, sodass eine wirtschaftliche Beschaffung nicht gewährleistet werden konnte.
  • Bei 50 % der Vergaben war die Auftragswertschätzung unzureichend, was zur Wahl falscher Verfahrensarten führte.
  • So unterblieb zum Beispiel, trotz überschrittenem EU-Schwellenwert bei ⅔ der Verfahren, die erforderliche EU-weite Ausschreibung.
  • Eine unzureichende Eignungsprüfung wurde in 57 % der Verfahren festgestellt.
  • Die Vertragsgestaltung war bei 61 % der Vergaben fehlerhaft. Dies führte in einigen Fällen zu kostenträchtigen Nachträgen oder neuen Vergabeverfahren.

Der Rechnungshof hat aufgrund der zahlreichen festgestellten und zum Teil gravie-renden Defizite bei der Durchführung der Vergabeverfahren die Behebung fachlicher Mängel gefordert und organisatorische Maßnahmen empfohlen.

Weitere Informationen finden Sie hier. Die Pressemitteilung des Rechnungshofes können Sie hier abrufen.

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dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
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