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Konsultation zu Beihilfevorschriften für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse

Die Europäische Kommission hat vergangenen Dienstag eine öffentliche Konsultation (public consultaion) gestartet, in der Interessierte ihre Meinung zu den überarbeiteten Beihilfevorschriften für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse kundtun können. „Unsere Regeln für wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse haben kürzlich den Weg für drei grenzüberschreitende Projekte für innovativere und nachhaltigere Batterien und Mikrochips geebnet“, so Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager. „Sie bündeln öffentliches und privates Wissen und Ressourcen in ganz Europa und stellen gleichzeitig sicher, dass staatliche Beihilfen private Investitionen anlocken und Wettbewerbsverzerrungen minimiert werden. Wir fordern nun die Beteiligten auf, sich zu einer gezielten Überarbeitung dieser Regeln zu äußern, um beispielsweise die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an diesen Projekten weiter zu erleichtern und sicherzustellen, dass sie für alle Mitgliedstaaten, die sich beteiligen möchten, wirklich offen und transparent sind.

Die Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 20. April 2021 möglich.

Die Kommission hat die aktuelle Mitteilung über die Regeln für staatliche Beihilfen für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im Rahmen der Eignungsprüfung für staatliche Beihilfen bewertet. Die Bewertung ergab, dass die derzeitigen Bestimmungen insgesamt gut funktionieren und ein wirksames Instrument sind, um die Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse zu unterstützen. Gleichzeitig könnten einige gezielte Anpassungen erforderlich sein.

In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission eine Reihe zielgerichteter Änderungen vor, um den Erfahrungen mit der Anwendung der derzeitigen Vorschriften Rechnung zu tragen und die Mitteilung an die aktuellen Prioritäten der EU anzupassen: (i) Klärung bestimmter Begriffe und weitere Erläuterungen zu bestimmten in der Mitteilung genannten Kriterien; (ii) Erleichterung der direkten und indirekten Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an IPCEI; (iii) weitere Stärkung des offenen Charakters von IPCEI und ihrer Kohärenz mit der EU-Politik, insbesondere zur Ermöglichung der grünen und digitalen Transformation.

Die aktuelle Mitteilung über die Regeln für staatliche Beihilfen für wichtige Vorhaben von gemeinsamen europäischem Interesse wurde bis Ende 2021 verlängert, um die Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit während des Überarbeitungsprozesses zu gewährleisten. Die neue Mitteilung soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 verabschiedet werden.

Quelle: EU Kommission

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