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LRH NRW zur Bedeutung des Vergaberechts

Der Landesrechnungshof (LRH) NRW hat seinen Beratungsbericht zu vergaberechtlichen Maßnahmen während der Corona-Pandemie veröffentlicht. Im Ergebnis sieht sich der LRH veranlasst, auf die Bedeutung des Vergaberechts ausdrücklich hinzuweisen und betrachtet auch in Ansehung der Besonderheiten der aktuellen Pandemiesituation die mehrfache undifferenzierte Verlängerung der Regelungen zur Aufweichung des Vergaberechts weiterhin kritisch. Hierüber berichtet die Welt unter dem Titel: „Nordrhein-Westfalen – Vergaberecht in Pandemie: Rechnungshof kritisiert Regierung„.

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