Die Bundesverwaltung lässt bei fast jeder zweiten finanzwirksamen Entscheidung Nachhaltigkeitsaspekte außer Acht – Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesrechnungshof in seinem Ergänzungsband im April 2021. Weiter führt er aus:
Zwar hat die Bundesregierung Nachhaltigkeit zum Leitprinzip erklärt. In der Verwaltungspraxis versäumen die Bundesministerien jedoch häufig, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte (Nachhaltigkeitsaspekte) einer Maßnahme angemessen zu berücksichtigen. So nehmen sie z. B. Nachhaltigkeit bei der Zielsetzung von Maßnahmen nicht auf oder kontrollieren deren Erfolg nicht ausreichend. Oft ist bereits ihr Vorgehen methodisch nicht geeignet, Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Teilweise werden Nachhaltigkeitsaspekte sogar bewusst außen vor gelassen. Das erschwert Deutschland, seine Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Und die Bundesverwaltung wird so ihrer Vorbildfunktion nicht gerecht. Das federführend zuständige Bundeskanzleramt muss stärker darauf achten, dass die Ministerien Nachhaltigkeitsaspekte bei allen Entscheidungen und in ihrem Handeln einbeziehen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Nachhaltiges Handeln in der Bundesverwaltung stärken.
Quelle: Bundesrechnungshof
0 Kommentare