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Bundeskartellamt legt Tätigkeitsbericht 2019/20 und Jahresbericht 2020/21 vor

Im Jahr 2020 wurden bei den Vergabekammern des Bundes über 120 Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gestellt. Die Fälle betrafen überwiegend die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, gefolgt von Bauaufträgen. Schwerpunkte in diesem Jahr bildeten Aufträge aus den Bereichen IT-Hard- und Software, Arbeitsmarktdienstleistungen sowie Verteidigung und Sicherheit.

Erfolgreich an den Start gebracht hat das Bundeskartellamt das Wettbewerbsregister des Bundes, das einen Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Kartellverstößen leisten soll. Im Frühjahr 2021 hat das Bundeskartellamt den Betrieb des Wettbewerbsregisters aufgenommen und mit der Registrierung der abfrageberechtigten Auftraggeber und mitteilungspflichtigen Behörden begonnen. Mit einer einzigen elektronischen Abfrage können öffentliche Auftraggeber künftig nachprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu Rechtsverstößen gekommen ist, die zu einem Ausschluss von einem Vergabeverfahren führen können.

Andreas Mundt: „Das Wettbewerbsregister soll einen Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Kartellverstößen leisten. Durch die neue Transparenz soll die präventive Wirkung der Strafgesetze und des Kartellrechts verstärkt werden.“

Die Broschüre „Jahresbericht 2020/21“ gibt Ihnen einen anschaulichen Überblick über die Aktivitäten des Amtes im Zeitraum 2020 bis Mai 2021.

Mit dem „Tätigkeitsbericht 2019/20“ kommt das Amt seiner Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag nach, dem der Bericht alle zwei Jahre zur Kenntnisnahme und Aussprache vorgelegt wird.

Quelle: Bundeskartellamt

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