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Infrastruktur und Folgen des Klimawandels: Kommission veröffentlicht Leitlinien

Die Europäische Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, wie die EU-Klimaziele und die Auswirkungen des Klimawandels bei künftigen Investitionen in Infrastrukturprojekte systematisch einfließen sollten. Es geht um Projekte von Gebäuden über Netzinfrastrukturen bis zu Systemen und Anlagen in der Finanzperiode 2021-2027. Institutionelle und private Investoren können anhand der Leitlinien fundierte Entscheidungen über Projekte treffen, die mit dem Pariser Abkommen und den Klimazielen der EU vereinbar sind und möglichst resilient gegenüber den Folgen des Klimawandels sind.

Der Klimawandel hat bereits jetzt Auswirkungen auf Anlagen und Infrastrukturen mit langer Lebensdauer wie Eisenbahnen, Brücken oder Kraftwerke, und diese Auswirkungen werden sich in Zukunft noch verstärken. So muss beispielsweise beim Bauen in Gebieten, die wahrscheinlich vom Anstieg des Meeresspiegels betroffen sein werden, besonders darauf geachtet werden, dass die Wärmetoleranz von Eisenbahnstrecken den prognostizierten höheren Höchsttemperaturen und nicht nur den historischen Werten Rechnung trägt. Es ist von entscheidender Bedeutung, Infrastrukturen, die auf eine klimaneutrale und klimaresistente Zukunft vorbereitet sind, klar zu identifizieren – und folglich in sie zu investieren.

Der Leitfaden orientiert sich an dem Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 klimaneutral zu sein. Er erfüllt die Anforderungen, die in den Rechtsvorschriften für verschiedene EU-Fonds wie InvestEU, die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Kohäsionsfonds (KF) und den Fonds für gerechten Übergang (JTF) festgelegt sind.

Die Leitlinien legen gemeinsame Grundsätze und Praktiken für die Identifizierung, Klassifizierung und das Management von physischen Klimarisiken bei der Planung, Entwicklung, Ausführung und Überwachung von Infrastrukturprojekten und -programmen fest. Der Prozess ist in zwei Säulen (Abschwächung, Anpassung) und zwei Phasen (Screening, detaillierte Analyse) unterteilt, und die Dokumentation und Überprüfung der Klimasicherheit wird als wesentlicher Teil der Begründung für Investitionsentscheidungen angesehen.

Insbesondere für Infrastrukturen mit einer Lebensdauer über 2050 hinaus sehen die Leitlinien vor, dass der Betrieb, die Instandhaltung und die endgültige Stilllegung eines jeden Projekts klimaneutral erfolgen sollten, was auch Überlegungen zur Kreislaufwirtschaft, wie das Recycling oder die Wiederverwendung von Materialien, beinhalten kann. Die Klimaresistenz neuer Infrastrukturprojekte sollte durch angemessene Anpassungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Klimarisikobewertung sichergestellt werden.

Den Link zu den Leitlinien finden Sie hier.

Quelle: EU Kommission

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