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Politik und Markt

Bundesregierung rechnet mit starkem Rückgang der Inflation

Die Bundesregierung erwartet in den beiden kommenden Jahren einen kräftigen Rückgang der Inflationsrate, die nach einer Meldung des Statistischen Bundesamtes im Oktober 2021 noch bei 4,5 Prozent gelegen hatte. Wie es in der Antwort der Bundesregierung (20/157) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/65) heißt, sei die derzeitige Inflationsrate unter anderem durch Sonderfaktoren erhöht. Genannt werden die zeitweilige Senkung der Umsatzsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020, Maßnahmen des Klimapakets zu Beginn des Jahres sowie insbesondere die kräftige Verteuerung von Energie durch die weltweit gleichzeitig erhöhte Nachfrage im Zuge der konjunkturellen Erholung. Ab dem Jahr 2022 dürften diese Faktoren allerdings eine weitaus geringere Bedeutung haben beziehungsweise ganz entfallen.

Die Bundesregierung verweist auf ihre Herbstprojektion, in der für dieses Jahr eine Inflationsrate von drei Prozent und im kommenden Jahr von 2,2 Prozent erwartet wird. 2022 soll die Rate auf 1,7 Prozent sinken. Zur Entlastung der Strompreise seien überdies in diesem Jahr Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt auf das EEG-Konto erfolgt.

Die Bundesregierung kann auch keine Notwendigkeit erkennen, eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrag zu empfehlen. Dieser Jahresfreibetrag, mit dem das Existenzminimum steuerfrei gestellt wird, beträgt in diesem Jahr 9.744 Euro und wird im Jahr 2022 auf 9.984 Euro erhöht werden. Für eine Erhöhung der Regelbedarfe in der Grundsicherung gebe es keine Anhaltspunkte. Kosten für Unterkunft und Heizung würden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gesondert gewährt, schreibt die Regierung.

Quelle: Bundestag

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