Vergabeblog

"Fundiert, praxisnah, kontrovers"
Politik und Markt

Bundeshaushalt 2023: Entwurf Bundestag zugeleitet

Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf für den Bundeshaushalt 2023 (20/3100) zugeleitet. Der am 1. Juli 2022 vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 445,2 Milliarden Euro vor. Das sind rund 50,6 Milliarden Euro oder 10,2 Prozent weniger als in diesem Jahr.

Die Neuverschuldung für 2023 wird in dem Entwurf mit 17,2 Milliarden Euro ausgewiesen, in diesem Jahr sind es im Soll 138,9 Milliarden Euro. Eine Ausnahme von der Schuldenobergrenze, die jeweils von 2020 bis 2022 in Anspruch genommen wurde, ist in dem Entwurf nicht vorgesehen.

Die Steuereinnahmen sind mit 362,3 Milliarden Euro veranschlagt und fallen um 10,3 Prozent höher aus als das Soll in diesem Jahr (328,4 Milliarden Euro). Als Verwaltungseinnahmen sind im Entwurf 19,3 Milliarden Euro ausgewiesen, das Soll für 2022 liegt bei 17,7 Milliarden Euro. Die Münzeinnahmen liegen mit 215 Millionen Euro 52 Millionen Euro über dem Soll für 2022. Aus der in den Vor-Corona-Jahren gebildeten Rücklage sollen 2023 40,5 Milliarden Euro entnommen werden, in diesem Jahr sind es 0,5 Milliarden Euro.

Als Investitionen sind 58,4 Milliarden Euro ausgewiesen (2022: 51,5 Milliarden Euro). Darin sind laut Bundesregierung Darlehen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro an den RST-Trust des IWF (6,3 Milliarden Euro) und den Gesundheitsfonds (eine Milliarde Euro) enthalten, die haushaltsrechtlich als Investitionen zu buchen sind.

Die Personalausgaben sollen um 1,3 Milliarden Euro auf 38.7 Milliarden Euro steigen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind rund 21 Milliarden Euro und damit 1,5 Milliarden Euro weniger als für 2022 veranschlagt. Die Ausgaben für militärische Beschaffung soll um 1,7 Milliarden Euro auf 18,7 Milliarden Euro sinken, Ausgaben des Sondervermögen Bundeswehr sind darin nicht enthalten.

Für den Schuldendienst sind deutlich höhere Ausgaben eingeplant: Sie sollen 2023 bei 29,5 Milliarden Euro liegen (2022: 16,2 Milliarden Euro). Deutlich weniger soll für Zuschüsse und Zuweisungen verausgabt werden. Der Entwurf sieht 2023 hierfür 282,6 Milliarden Euro vor gegenüber 354,2 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für die kommenden Haushaltsjahre sollen laut Entwurf Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 100,8 Milliarden Euro ausgebracht werden.

Der größte Einzeletat soll laut Entwurf wie üblich der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sein. Für 2023 sind Ausgaben in Höhe von 163,3 Milliarden Euro eingeplant, das sind 2,2 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Der zweitgrößte Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung soll mit 50,1 Milliarden Euro im Entwurf um rund 300 Millionen Euro sinken. Deutlich geringer soll der Einzelplan des Bundesgesundheitsministeriums ausfallen: Lag das Soll für 2022 noch bei 64,4 Milliarden Euro, sind für 2023 Ausgaben in Höhe von 22,1 Milliarden Euro vorgesehen.

Die erste Lesung des Haushaltsentwurfes ist für die erste Sitzungswoche im September (5. bis 9. September 2022) vorgesehen.

Quelle: Bundestag

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert