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Viele zusätzliche Stellen in der Bundesverwaltung unbesetzt

Über 30.000 neue Stellen wurden in der 19. Wahlperiode für die Bundesverwaltung geschaffen. Damit wollte die Bundesregierung bestimmte Aufgaben wie die innere Sicherheit und die Digitalisierung stärken. Viele dieser Stellen blieben jedoch unbesetzt. Die beabsichtigte Wirkung blieb aus, bemängelt der Bundesrechnungshof in einem Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Insgesamt 287.755 Stellen waren 2021 zum Ende der 19. Wahlperiode für die Bundesverwaltung vorgesehen, über 30.000 mehr als 2017. Gleichzeitig stieg der Anteil unbesetzter Stellen von 8 auf 11 Prozent. Über zwei Drittel der Bundesbehörden hatten zum Ende der Wahlperiode mehr unbesetzte Stellen als zu deren Beginn.

Stellenschere: Neue Stellen – aber nicht mehr Personal

Der Bundesrechnungshof kritisiert in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vor allem die wachsende Stellenschere in vielen Behörden. So waren bei neun Behörden mehr als 20 Prozent der Stellen unbesetzt. Trotzdem erhielten sie immer wieder neue Stellen.

Zum Beispiel beim Bundeskriminalamt: Es erhielt 2.428 neue Stellen für die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus, ein Plus von 40 Prozent. Zugleich war dort ein Viertel aller Stellen unbesetzt. Insgesamt wuchs die Zahl der Behörden mit einer großen Stellenschere in der 19. Wahlperiode deutlich an.

Insgesamt zeichnet sich eine Tendenz zu wachsenden Stellenscheren ab. Der Bundesrechnungshof hält dies nicht für zielführend. Die vom Haushaltsgesetzgeber beabsichtigte Stärkung wichtiger Aufgaben kann nicht erreicht werden, wenn die bewilligten Stellen nicht besetzt werden.
BMF soll Bundestag zur Stellensituation berichten

Der Bundesrechnungshof fordert daher, dass das BMF dem Bundestag als Haushaltsgesetzgeber jährlich zur Stellensituation berichtet. Nur so kann sichergestellt werden, dass dem Haushaltsgesetzgeber alle relevanten Informationen zur Bewertung von Stellenforderungen vorliegen.

Zudem erinnert der Bundesrechnungshof an die gesetzliche Vorgabe, dass der Bund neue Stellen nur schaffen darf, wenn sie wirklich notwendig sind. Der Stellenbedarf muss mit anerkannten Methoden der Personalbedarfsermittlung nachvollziehbar und stichhaltig begründet sein.


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Quelle: Bundesrechnungshof

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