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Bundesrat nimmt Stellung zum Haushaltsentwurf 2023

Der Bundesrat hat sich am 16. September 2022 mit den Regierungsplänen für den Bundeshaushalt 2023 und die Finanzplanung bis 2026 (vgl. TOP 1b) befasst. In seiner ausführlichen Stellungnahme erinnert der Bundesrat an die Zusagen der Bundesregierung, sich an Mehrkosten der Länder zu beteiligen – unter anderem für die pandemiebedingten Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz, die frühkindliche Bildung sowie die Unterbringung von Geflüchteten und deren Integration.

Belastung für Bund und Länder

Der Bundesrat warnt, dass die aktuellen Herausforderungen nicht nur den Bundeshaushalt, sondern auch die Haushalte der Länder und Kommunen absehbar über einen längeren Zeitraum stark belasten. Denn diese trieben die Transformation hin zur Klimaneutralität durch ambitionierte und kostenträchtige eigene Klimapläne, Maßnahmen und Programme mit großer Kraft voran und seien zudem auch selbst von steigenden Energiekosten belastet.

Länder und Kommunen stehen künftig vor weitere neue Aufgaben in bedeutendem Umfang: Sie tragen im föderalen Staatsaufbau die Verantwortung für wichtige Zukunftsfelder sowie für einen großen Teil der öffentlichen Infrastruktur, heißt es in der Stellungnahme.

Investitionen in frühkindliche Bildung

Der Bundesrat betont, wie wichtig eine nachhaltige und dauerhafte Förderung der frühkindlichen Bildung ist und fordert, dass der Bund die bereits zugesagten notwendigen Mittel dauerhaft zur Verfügung stellt. Darüber hinaus müssten die Mittel den weiteren Entwicklungsbedarfen entsprechend angepasst werden.

Anschlussregelung zur Flüchtlingsunterbringung gefordert

Die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine bleibe mit Blick auf die Fortdauer des Krieges in der Ukraine eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die aktuell zwischen Bund und Ländern vereinbarte Regelung erfolge zwar eine Mitfinanzierung des Bundes an den entstehenden Kosten, den Haushalten von Ländern und Kommunen entstünden im Rahmen der sonstigen Flüchtlingsunterbringung allerdings weiterhin zusätzliche Belastungen in erheblichem Umfang – unter anderem für Integration.

Der Bundesrat erinnert daher an die noch fehlende Anschlussregelung zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen für Integration der Länder und Kommunen – rückwirkend zum 1. Januar 2022.

Was die Bundesregierung plant

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 1. Juli 2022 beschlossen und zeitgleich Bundesrat und Bundestag zugeleitet. Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 4. September 2022 zum so genannten dritten Entlastungspaket sind im vorliegenden Entwurf allerdings noch nicht enthalten.

445 Milliarden Euro

Der vorgelegte Budgetentwurf sieht derzeit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 445,2 Milliarden Euro vor. Die Neuverschuldung soll 17,2 Milliarden Euro betragen. An Steuereinnahmen erwartet die Bundesregierung 362,3 Milliarden Euro. Aus der in den Vor-Corona-Jahren gebildeten Rücklage will sie im kommenden Jahr 40,5 Milliarden Euro entnehmen, 2024 dann weitere 7,7 Milliarden Euro.

58,4 Milliarden Euro sind als Investitionen ausgewiesen – insbesondere für die Bereiche Klimaschutz, Mobilität, Digitalisierung, Innovation sowie Bildung und Forschung. Darin enthalten: Darlehen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro an den RST-Trust des IWF und den Gesundheitsfonds.

Einhaltung der Schuldenbremse

Die Bundesregierung plant, erstmals seit drei Jahren wieder die im Grundgesetz verankerte Kreditobergrenze einzuhalten – sowohl im Haushalt 2023 als auch im Planungszeitraum bis 2026. Gemäß Artikel 115 Grundgesetz beträgt die Grenze der zulässigen Neuverschuldung 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Planung bis 2026

Bis 2026 sollen Ausgaben und Nettokreditaufnahme von niedrigerem Niveau aus steigen. So rechnet die Bundesregierung für 2024 aktuell mit Ausgaben in Höhe von 423,7 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 12,3 Milliarden Euro; 2026 sollen die Ausgaben bei 436,3 Milliarden Euro liegen, die Nettokreditaufnahme bei 13,8 Milliarden Euro. An Steuereinnahmen erwartet die Regierung 374,5 Milliarden im Jahr 2024; sie sollen bis 2026 auf 402,3 Milliarden Euro 2026 steigen. 52 Milliarden Euro sind jeweils für Investitionen vorgesehen.

Nächste Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun über die Bundesregierung in den Bundestag. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

Quelle: Bundesrat, Plenarsitzung des Bundesrates am 16.09.2022

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