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Ratifizierung von CETA: Bundesrat hat keine Einwendungen

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 16. September 2022 keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten erhoben. Als nächstes berät der Bundestag. Nachdem dieser das Gesetz verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat dann noch einmal damit, da es der Zustimmung der Länder bedarf.

Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen

Das Abkommen soll den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den Vertragspartien vorantreiben. Ziel ist es, Hindernisse des Marktzuganges abzubauen und Wettbewerbsnachteile für europäische und deutsche Unternehmen beim Marktzugang nach Kanada gegenüber anderen Ländern (insbesondere den USA und Mexiko) zu verhindern.

Bereits vorläufig angewendet

Nachdem die Europäische Kommission auf der Grundlage von Verhandlungsrichtlinien des Rates das Abkommen ausgearbeitet hatte, wurde es 2016 durch Kanada und die Europäische Union unterzeichnet. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bereits vorab unterzeichnet. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments wird es seit 2017 mit Einschränkungen vorläufig angewendet. Die vorläufige Anwendung erstreckt sich nur auf solche Bereiche, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der Europäischen Union liegen. Von der vorläufigen Anwendung ausgenommen sind u.a. weite Teile des Kapitels über Investitionen sowie Teile des Kapitels zu Finanzdienstleistungen.

Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Unterzeichnung des Abkommen und gegen seine vorläufige Anwendung blieben erfolglos.

Ratifizierung der EU-Mitgliedstaaten erforderlich

Da die Europäische Union für die geregelten Materien keine ausschließliche Kompetenz besitzt, handelt es sich um ein gemischtes Abkommen, bei dem neben der Europäischen Union auch ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind. Es tritt daher erst nach seiner Ratifizierung durch alle Vertragsparteien, also auch alle EU-Mitgliedstaaten, vollständig in Kraft. Das hierzu in Deutschland erforderliche Gesetz bedarf der Zustimmung des Bunderates, weil das Abkommen Verfahrensregeln enthält und insoweit für abweichendes Landesrecht kein Raum ist.

Bundesregierung will sich für Stärkung des EU-Parlaments einsetzen

Die Bundesregierung will das Abkommen unverändert ratifizieren. Sie wird sich allerdings ausweislich der Entwurfsbegründung im Einklang mit den Zielsetzungen des Koalitionsvertrages unverzüglich dafür einsetzen, eine missbräuchliche Anwendung von materiell-rechtlichen Investitionsschutzstandards zu begrenzen. Zudem werde sie sich für eine Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments im Rahmen der regulatorischen Kooperation einsetzen. Das bereits klargestellte Einstimmigkeitserfordernis der EU-Mitgliedsstaaten soll ab dem Inkrafttreten des Abkommens durch eine Protokollerklärung verankert werden.

Quelle: Bundesrat, Plenarsitzung des Bundesrates am 16.09.2022

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