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Bundeshaushalt 2023: Wirtschaftsetat mit Änderungen beschlossen

Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch und Donnerstag die Beratungen zum Bundeshaushalt 2023 fortgesetzt.

Die Abgeordneten beschlossen den um Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ergänzten Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Einzelplan 09, 20/3100) sowie den vorerst unveränderten Einzelplan des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Einzelplan 25) jeweils mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und Die Linke. Den ebenfalls unveränderten Einzelplan des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Einzelplan 21) beschlossen die Abgeordneten bei Ablehnung der AfD mit den Stimmen der übrigen Fraktionen. Den Etat des Bundeskanzleramtes beriet der Ausschuss an, die Abstimmung ist in der nächsten Sitzungswoche geplant. Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit.

Zum Etat des Bundeswirtschaftsministeriums nahm der Ausschuss insgesamt zehn Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen an. Unter anderem soll der Ansatz „Berufliche Bildung für den Mittelstand – Lehrlingsunterweisung“ mit 70 Millionen Euro um 10,8 Millionen Euro höher ausfallen als im Regierungsentwurf. Auch diversen Programmen zur „Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen“ sollen 2023 mehr Mittel zur Verfügung stehen, der Ansatz soll mit 25 Millionen Euro nunmehr um 2,5 Millionen Euro über dem Regierungsentwurf liegen. Um drei Millionen Euro höher fällt mit 22,3 Millionen Euro zudem der Ansatz „Sprunginnovationen und Innovationsökosystem“ aus. Zur Gegenfinanzierung gekürzt wird unter anderem im Ansatz „Zukunftsfonds Automobilindustrie“, der mit 70,5 Millionen Euro um 11,1 Millionen Euro geringer ausfallen soll.

Der Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sieht im Regierungsentwurf für das Jahr 2023 ein Ausgabevolumen in Höhe von knapp 13,05 Milliarden Euro vor, das sind rund 1,7 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr. Im Personalhaushalt ist ein Aufwuchs um 49 auf 10.087 Planstellen und Stellen geplant.

Das von Klara Geywitz (SPD) geführte Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll laut Haushaltsentwurf der Bundesregierung (20/3100) im kommenden Jahr 5,01 Milliarden Euro (2022: 4,96 Milliarden Euro) ausgeben dürfen. Im Personalhaushalt ist mit 2092 Stellen und Planstellen keine Veränderung vorgesehen.

Im Einzelplan des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sind für 2023 Ausgaben in Höhe von 45,7 Millionen Euro vorgesehen (Soll 2022: 43,2 Mio. Euro). Im Personalhaushalt ist ein Aufwuchs um 29 auf 425 Planstellen und Stellen vorgesehen.

Weitere Änderungen an den Einzelplänen sind noch in der Bereinigungssitzung (10. November 2022) möglich. Dann werden auch die Personaltitel aufgerufen. Die abschließende Beratung des Haushalts 2023 ist vom 22. bis 25. November 2022 vorgesehen.

Quelle: Bundestag

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