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Haushalt 2023: Bereinigungssitzung hat begonnen

Der Haushaltsausschuss hat gestern mit der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2023 begonnen. Voraussichtlich bis in die frühen Morgenstunden des heutigen Freitags werden die Ausschussmitglieder erneut jeden Einzelplan des Regierungsentwurfes beraten und schließlich das Haushaltsgesetz beschließen. Zu den Einzelplänen wird jeweils die zuständige Ministerin beziehungsweise der zuständige Minister erwartet.

Dazu haben die Koalitions- als auch die Oppositionsfraktionen bereits Hunderte Änderungsanträge eingebracht. Zudem hat das Bundesfinanzministerium zu der Sitzung eine 510-seitige Bereinigungsvorlage vorgelegt. Die Personaltitel werden ebenfalls in der Sitzung beraten.

In den vergangenen Wochen hatten die Fachausschüsse sowie der Haushaltsausschuss bereits in einem ersten Durchgang sämtliche Einzelpläne beraten und vorläufig beschlossen. Insgesamt hatte der Ausschuss rund 90 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen und mehr als 500 der Oppositionsfraktionen abgelehnt.

Zu Beginn der Bereinigungssitzung befassten sich die Ausschussmitglieder zunächst mit den kleineren Etats der Verfassungsorgane.

Ohne Änderungen beschloss der Haushaltsausschuss den Etat des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts (Einzelplan 01). Für 2023 sind – wie schon im Regierungsentwurf – Ausgaben in Höhe von 45 Millionen Euro vorgesehen. Gegenüber dem laufenden Jahr ist die Steigerung minimal.

Den bereits in der gestrigen Sitzung geänderten Etat des Bundestages (Einzelplan 02) beschloss der Ausschuss ohne weitere Änderungen. Für 2023 sind danach Ausgaben in Höhe von 1,14 Milliarden Euro veranschlagt, im Regierungsentwurf lag der Betrag bei 1,11 Milliarden Euro, ebenso wie im laufenden Jahr.

Ohne wesentliche Änderungen verabschiedete der Ausschuss zudem den Etat des Bundesrates (Einzelplan 03). Auf Antrag der Koalitionsfraktionen ergänzte der Ausschuss den Einzelplan um einen Haushaltsvermerk zu Jahresnetzkarten für Mitglieder des Bundesrates und beschloss zudem ein Maßgabebeschluss zu dem Thema. Danach soll künftig die Wirtschaftlichkeit bei der Beschaffung von Jahresnetzkarten der Deutschen Bahn AG einzelfallbezogen nachgewiesen werden. Für 2023 sind Ausgaben in Höhe von 39,7 Millionen Euro vorgesehen nach 35,3 Millionen Euro in 2022.

Keine Änderungen im parlamentarischen Verfahren nahm der Ausschuss am Etat des Bundesverfassungsgerichtes (Einzelplan 19) vor. Der Etat des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19) soll 2023 mit 40,5 Millionen Euro 4,6 Millionen Euro über dem Soll für 2022 liegen.

Quelle: Bundestag

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