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EuRH: Mangelnde Abstimmung schmälert Wirkung der EU-Forschungs- und Innovationsförderung

Einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) zufolge werden Synergien zwischen dem milliardenschweren EU-Forschungsprogramm „Horizont 2020“ und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) nicht voll ausgeschöpft. Von den dafür nötigen Voraussetzungen seien im Zeitraum 2014–2020 mehrere noch nicht vorhanden gewesen. Die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und den für die Verwaltung der Fonds zuständigen Behörden in den EU-Ländern sei nicht umfassend genug. Und auch die Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten arbeiteten häufig nicht Hand in Hand, was einer abgestimmten Verwendung der Mittel im Wege stehe. Dies schränke die Umsetzung und Wirkung von Investitionen in Forschung und Innovation ein. Auch behindere dies die Bemühungen, die Forschungs- und Innovationskluft in Europa zu schließen.

Zwischen 2014 und 2020 investierte die EU 12 % ihres Haushalts – mehr als jemals zuvor – in Forschung und Innovation. Davon wurden 76,4 Milliarden Euro im Rahmen des Programms Horizont 2020 und fast 41 Milliarden Euro aus den ESI-Fonds bereitgestellt. Der Rechnungshof überprüfte, ob die Kommission und die Behörden in den EU-Ländern die erforderlichen Schritte unternommen haben, um Synergien zwischen den Fonds zu schaffen und dadurch sicherzustellen, dass sie eine größere Wirkung entfalten als einzelne Maßnahmen.

“In Zeiten, in denen die Bürger in so vielen wichtigen Bereichen – von der Impfstoffentwicklung über Energie bis zum ökologischen und digitalen Wandel – von Forschung und Innovation abhängen, müssen wir dafür sorgen, dass die Förderung von Forschung und Innovation eine möglichst große Wirkung entfaltet”, so Ivana Maletić, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. “Auf den ersten Blick erscheinen Horizont 2020 und die ESI-Fonds wie zwei unterschiedliche Welten, die wenig gemeinsam haben. Sie können jedoch eine größere Wirkung erzielen, wenn sie sich bei ihrem Einsatz gegenseitig ergänzen. Damit dies geschehen kann, sollte von Anfang an, sowohl bei der Gestaltung als auch der Durchführung von Programmen, zusammengearbeitet werden.”


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Quelle: Europäischer Rechnungshof

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