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Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung: 2,6 Mrd Euro

Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) bei Kapitel 6092 Titel 893 10 – Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich bis zur Höhe von insgesamt rund 2,6 Milliarden Euro erteilt. Das geht aus der Unterrichtung (20/5093) durch die Bundesregierung hervor.

Dies sei erforderlich, da es aufgrund der anhaltenden Rohstoffknappheit, des Fachkräftemangels und der gestiegenen Preise teilweise zu umfangreichen Verzögerungen bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen komme. Entsprechend werde sich der voraussichtliche Zeitpunkt des Mittelabflusses verzögern. Die Bereitstellung der VE sollte entsprechend angepasst und die Mittel nach hinten verschoben werden.

Durch die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung entstehe in der Summe keine Erhöhung des Gesamtbetrags der VE, da der Erhöhung der Jahresbeträge in den Jahren 2025 bis 2029 in der Summe gleich hohe Jahresbeträge in den Jahren 2023, 2024 und 2030 bis 2032 gegenüberstünden, die das Wirtschaftsministerium nicht in Anspruch nehmen dürfe.

Zudem erklärt die Bundesregierung, eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) sei trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung aus zwingenden Gründen geboten: So sei ein erneuter finanzieller Engpass bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu vermeiden, um die Förderung nach den umfangreichen Reformen störungs- und unterbrechungsfrei fortführen zu können.

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