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Mecklenburg-Vorpommern: Änderung des Vergabeerlasses (VgE M-V)

Gemäß Abschnitt I.1. und I.2. des Vergabeerlasses ist beim Direktauftrag eine Markterkundung durchzuführen, wenn der Auftragswert 1 000 Euro übersteigt. Hierzu bedarf es der Klarstellung, dass in Mecklenburg-Vorpommern der Direktauftrag sowohl für Bauleistungen als auch Liefer- und Dienstleistungen bis zu einer Wertgrenze von 5.000 EUR netto zulässig ist. 

Die Änderung des Vergabeerlasses beruht auf der Dritten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses vom 7. November 2022 – V 130 – 611-00020-2018/031-020 und wurde am 30.01.2023 im Amtsblatt bekannt gemacht, AmtsBl. M-V 2023 S. 59. Diese Verwaltungsvorschrift trat am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

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