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Bundeskartellamt veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2021/2022

Das Bundeskartellamt hat seinen Tätigkeitsbericht 2021/2022 über die Arbeit der Behörde in den letzten zwei Jahren sowie zur Lage und Entwicklung seiner Aufgabengebiete veröffentlicht. Mit dem Bericht kommt das Amt seiner Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag nach, dem der Bericht zur Kenntnisnahme und Aussprache vorgelegt wird. Zu der Tätigkeit der Vergabekammern erfolgt folgende Zusammenfassung:

Der Tätigkeitsbericht der Vergabekammern beginnt mit einem kurzen Überblick über die Entwicklungen im Bereich des Vergaberechts in den letzten Jahren. Im Fokus stehen dabei aktuelle Gesetzesänderungen, unter anderem in Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, aber auch untergesetzliche Änderungen wie beispielsweise an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure oder in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Erwähnt sind auch einzelne Entwicklungen auf EU-Ebene sowie die Veröffentlichungen der Bundesregierung, unter anderem zur Vergabestatistik.

Im Anschluss geht der Tätigkeitsbericht auf die Entscheidungspraxis der beim Bundeskartellamt angesiedelten Vergabekammern des Bundes in den Jahren 2021 und 2022 ein. Der Rechtsweg zu den Vergabekammern ist das wesentliche Element des vergaberechtlichen Rechtsschutzes bei Vergabeverfahren mit einem Auftragswert ab Erreichen der europarechtlichen Schwellenwerte. Jeder Bieter in einem solchen Vergabeverfahren kann in einem Nachprüfungsverfahren etwaige Verstöße gegen das Vergaberecht überprüfen lassen. Die Vergabekammern des Bundes sind für Vergabeverfahren zuständig, die vom Bund und von öffentlichen Auftraggebern, die dem Bund zuzurechnen sind, durchgeführt werden.

Der Bericht enthält in einer übersichtlichen Zusammenfassung zunächst die Anzahl der an die Vergabekammern des Bundes gerichteten Nachprüfungsanträge in den letzten Jahren. Dabei wird sowohl nach den verschiedenen, verfahrensgegenständlichen Auftragsarten wie insbesondere Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie Bauaufträgen differenziert als auch nach der anwendbaren Vergabeverordnung. Auch die Art des Abschlusses des Nachprüfungsverfahrens wird zusammengefasst dargestellt. Neben der Verfahrensbeendigung durch Sachentscheidung wurde ein nicht unmaßgeblicher Anteil der Verfahren durch Rücknahme oder anderweitige Erledigung beendet. Der Bericht geht auf verschiedene Rechtsfragen ein, die die Vergabekammern zu klären hatten. Es wurden insbesondere Konstellationen thematisiert, in denen der Nachprüfungsantrag nicht zulässig war, weil das Vergabeverfahren noch nicht begonnen hatte oder der Antragsteller seine Betroffenheit hinsichtlich Auftragsinteresse, kausalen Schadens oder rechtzeitiger Rüge nicht ausreichend darlegen oder begründen konnte. Materiell stellt der Bericht unter anderem mehrere Entscheidungen zu Vergabeverfahren vor, die im Kontext mit Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine stehen. Dies reicht vom geltend gemachten Anspruch auf Preisanpassungsklauseln zu einzelnen Beschaffungen für die Bundeswehr. Insbesondere in diesem Bereich, der für die Vergabepraxis insbesondere des Bundesministeriums der Verteidigung von großer Aktualität und Bedeutung ist, tragen die Entscheidungen der Vergabekammern maßgeblich zur Rechtssicherheit bei. Darüber hinaus waren von den Vergabekammern des Bundes in den Jahren 2021 und 2022 auch Rechtsfragen von allgemeiner Bedeutung, etwa im Hinblick auf die Fragen, unter welchen Voraussetzungen ein Ausgleich von Wettbewerbsvorteilen eines vorbefassten Unternehmens erforderlich ist.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier.

Quelle: Bundeskartellamt

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