Die EU-Kommission will kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten und hat Vorschläge für eine Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und für eine Richtlinie zur Steuervereinfachung vorgelegt. KMU machen 99 Prozent der europäischen Unternehmen aus und sind daher eine entscheidende treibende Kraft für den ökologischen und den digitalen Wandel in Europa.
„Mit ihren KMU-Instrumenten und mehr als 200 Milliarden Euro an EU-Mitteln, die bis 2027 für KMU bereitgestellt werden, hat die Kommission kleine Unternehmen in allen industriellen Ökosystemen unterstützt, vom Tourismus bis zur Luft- und Raumfahrt“, sagte EU-Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton. „Heute stellen wir ein umfassendes Paket von Maßnahmen zur Unterstützung von KMU vor. Wir vereinfachen die Steuervorschriften, verringern den Verwaltungsaufwand und fördern die Qualifikation. Unsere ehrgeizige Überarbeitung der Regeln für den Zahlungsverzug wird ein faireres Geschäftsumfeld für KMU im gesamten Binnenmarkt schaffen. Dies wird kleine Unternehmen widerstandsfähiger machen und ihnen helfen, schwierige Zeiten zu überstehen.“
In der Mitteilung sind neben der Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und der Richtlinie zur Steuervereinfachung für KMU weitere Initiativen enthalten, um den Zugang von KMU zu Finanzmitteln weiter zu vereinfachen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und KMU dabei zu unterstützen, zu Mid Caps heranzuwachsen und ihr volles wirtschaftliches Potenzial auszuschöpfen.
Insbesondere mit der neuen Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll die Praxis der Zahlungsverzögerung bekämpft werden. Das ist eine unlautere Praxis, die den Cashflow von KMU beeinträchtigt und die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Lieferketten schwächt. Mit den neuen Vorschriften wird die Zahlungsverzugsrichtlinie aus dem Jahr 2011 aufgehoben. Es wird eine strengere Obergrenze für Zahlungen von 30 Tagen eingeführt, wodurch bestehende Unklarheiten und Ausnahmen beseitigt werden. Durch den vorgeschlagenen Text wird auch sichergestellt, dass die Zahlung der angefallenen Zinsen und Entschädigungsgebühren automatisch erfolgt. Außerdem werden neue Durchsetzungs- und Abhilfemaßnahmen eingeführt, um Unternehmen vor schlechten bzw. säumigen Zahlern zu schützen.
Das hauptsitzbasierte Steuersystem für KMU wird KMU, die grenzüberschreitend aktiv sind und Betriebsstätten unterhalten, die Option eröffnen, mit nur einer einzigen Steuerbehörde – nämlich der für den Hauptsitz zuständigen – zu arbeiten, anstatt den Anforderungen mehrerer Steuersysteme entsprechen zu müssen. Dieser Vorschlag wird die Rechtssicherheit im Steuerbereich verbessern, für mehr Gerechtigkeit sorgen sowie die Befolgungskosten und Marktverzerrungen, die Geschäftsentscheidungen beeinflussen, verringern. Zugleich wird das Risiko von Doppel- und Überbesteuerung und Besteuerungsstreitigkeiten auf ein Minimum reduziert. Der erwartete Rückgang der Befolgungskosten dürfte insbesondere Investitionen und die grenzüberschreitende Expansion in der EU fördern. KMU, die in verschiedenen Mitgliedstaaten aktiv sind, werden die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr in vollem Umfang nutzen können, ohne durch unnötige steuerspezifische Hemmnisse beeinträchtigt zu werden..
Darüber hinaus werden in der Mitteilung der Kommission zur Entlastung für KMU mehrere nichtlegislative Maßnahmen vorgeschlagen, um KMU zu unterstützen und sicherzustellen, dass ihr wirtschaftliches Potenzial in vollem Umfang ausgeschöpft wird:
Quelle: EU Kommission
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