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Politik und Markt

BMWK: Klarstellende Erläuterungen zur Auftragswertberechnung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat im August klarstellende Erläuterungen zur Auftragswertberechnung vor der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen nach der Streichung von § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV, § 2 Absatz 2 Satz 2 SektVO und § 3 Absatz 7 Satz 3 VSVgVveröffentlicht. Die Erläuterungen können Sie hier abrufen.

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