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Einigung auf EU-Jahreshaushaltsplan 2024

Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung, die das Europäische Parlament und der Rat über den EU-Haushalt für 2024 erzielt haben. Zugleich betont die Kommission, dass auch eine rasche Einigung über die Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) dringend erforderlich ist.

Haushaltskommissar Johannes Hahn sagte, die von der Kommission im Juni vorgeschlagene Überarbeitung des MFR sei erforderlich, „um die notwendigen Ressourcen für dringende neue Bedürfnisse bereitzustellen und um einen angemessenen Handlungsspielraum zu erhalten für die Reaktion auf Entwicklungen, die kommen werden.“ Der jetzt vereinbarte Haushalt 2024 werde dazu beitragen, die unmittelbaren Folgen der Krise im Nahen Osten zu bewältigen, etwa über die Finanzierung von humanitärer Hilfe. Das sei aber angesichts der Menge an Herausforderungen nicht genug.

Überarbeitung des langfristigen Haushaltsplans nötig

Seit 1988 nutzt die EU das System des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), der aktuelle deckt die Jahre 2021 bis 2027 ab. Im Juni dieses Jahres hat die Europäische Kommission eine Überarbeitung vorgeschlagen. Das ist dringend erforderlich, um die erforderlichen Mittel für einen wichtigen neuen Bedarf bereitzustellen, der nicht im Rahmen der derzeitigen MFR-Obergrenzen finanziert werden kann. Die EU muss in die Lage versetzt werden, auf die Folgen des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine, den anhaltenden Migrationsdruck und seine Ursachen, die Reaktion der EU auf Naturkatastrophen und den globalen Wettbewerb um kritische Schlüsseltechnologien stabil zu reagieren.

189,4 Milliarden Euro an Verpflichtungen im Jahr 2024

In der Nacht von Freitag auf Samstag hatten sich die Unterhändler von Europaparlament und den Mitgliedsländern auf Folgendes geeinigt: Insgesamt können im kommenden Jahr 189,4 Milliarden Euro verplant werden. Das sind die sogenannten Verpflichtungen, die die EU 2024 eingehen kann, etwa in Form von Verträgen oder Finanzhilfen. Die Auszahlung der Beträge kann dabei auf mehrere Haushaltsjahre verteilt werden. An tatsächlichen Zahlungen sind für das kommende Jahr 142,6 Milliarden Euro vereinbart. Diese Summe ergibt sich aus Verpflichtungen aus 2024 oder vorangegangenen Jahren.

Hilfe bei der wirtschaftlichen Erholung, Investition in ein zukunftsfähiges Europa

Mit dieser Einigung werden die Mittel dorthin fließen, wo sie den größten Beitrag leisten können. Der Haushalt 2024 wird weiterhin die laufende wirtschaftliche Erholung unterstützen und gleichzeitig die strategische Autonomie Europas stärken. Grüne und digitale Ausgaben werden auch weiterhin Vorrang haben. Das soll Europa widerstandsfähiger und zukunftsfähiger machen, auch im Rahmen von NextGenerationEU.

Unter anderem ist für 2024 Folgendes geplant:

  • 16,2 Milliarden Euro zur Unterstützung unserer Nachbarn, der internationalen Entwicklung und Zusammenarbeit;
  • 53,7 Milliarden Euro für die gemeinsame Agrarpolitik sowie 1,1 Milliarden Euro für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds;
  • 47,9 Milliarden Euro für regionale Entwicklung und Kohäsion;
  • 13,6 Milliarden Euro für Forschung und Innovation;
  • 4,6 Milliarden Euro für strategische Investitionen Europas;
  • 2,3 Milliarden Euro für Ausgaben für die Raumfahrt, vor allem für das Europäische Weltraumprogramm;
  • 21,9 Milliarden Euro für Menschen, sozialen Zusammenhalt und Werte;
  • 3,3 Milliarden Euro für die steigenden Fremdkapitalkosten für NextGenerationEU;
  • 2,4 Milliarden Euro für Umwelt- und Klimapolitik;
  • 2,2 Milliarden Euro für den Schutz unserer Grenzen;
  • 1,7 Milliarden Euro für migrationsbezogene Ausgaben;
  • 1,6 Milliarden Euro für die Bewältigung von Herausforderungen im Verteidigungsbereich;
  • 958 Millionen Euro zur Gewährleistung des Funktionierens des Binnenmarkts;
  • 754 Millionen Euro für EU4Health sowie 240 Millionen Euro für das Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU);
  • 733 Millionen Euro für Sicherheit.

Nächste Schritte

Der Jahreshaushaltsplan für 2024 wird nun vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament förmlich angenommen. Die Abstimmung im Plenum, die das Ende des Prozesses markiert, ist derzeit für den 22. November 2023 anberaumt.

Quelle: EU Kommission

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