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Ein Kessel Buntes: LRH kritisiert Vergabeorganisation des Landes Berlin

„Ein Kessel Buntes: Die Berliner Vergabeorganisation braucht einen Neustart“ titelt der Landesrechnungshof Berlin sein Kapitel zur Bewertung der Vergabeorganisation des Landes Berlin im Bericht 2023. 

Der Landesrechnungshof führt in die Thematik ein:

„Das Land Berlin vergibt öffentliche Aufträge in Milliardenhöhe. Im Jahr 2018 beschloss der Senat, die Vergabeorganisation neu aufzustellen und deren Effizienz und Effektivität zu erhöhen. Jede Senats- und Bezirksverwaltung sollte dazu eine zentrale Vergabestelle einrichten. Bis heute ist das nicht überall geschehen. Es fehlten eindeutige Vorgaben, vielmehr blieb es in der Verantwortung jeder Verwaltung, über die Ausgestaltung ihrer zentralen Vergabestelle selbst zu entscheiden. Die Folge war, dass hinsichtlich Aufgabenwahrnehmung und Personalausstattung keine Einheitlichkeit erzielt wurde. Konsequenzen wurden bislang keine gezogen, Erfolgskontrollen blieben aus, eine gesamtstädtische Leitungs-zuständigkeit wurde nicht wahrgenommen. Erst mit der Prüfung des Rech-nungshofs hat sich eine Senatsverwaltung bzw. nach der Senatsneubildung die Senatskanzlei für zuständig erklärt.“

Der Rechnungshof beanstandet zusammenfassend, dass

– fehlende Vorgaben für die Organisation und eine dezentrale Aufgabenwahrnehmung im Bereich Vergaben zu einer quantitativ und qualitativ unzureichenden und intransparenten Datenlage geführt haben,
– zentrale Vergabestellen entweder gar nicht eingerichtet wurden oder diese ihre Aufgaben sehr unterschiedlich wahrnehmen und eine Vergleichbarkeit damit nicht gegeben ist,
– weder für die zentralen Vergabestellen der Senats- noch der Bezirksverwaltungen Personalbedarfsermittlungen durchgeführt wurden, wodurch nicht nachvollziehbar ist, woraus sich die stark unterschiedliche Zahl von Beschäftigten und die unterschiedlichen Stellenbewertungen in den zentralen Vergabestellen ergeben,
– durch fehlende konkrete Zielsetzungen, eine unklare Aufgabendefinition ohne vereinbarte Qualität der Ergebnisse, den Verzicht auf einen Zeitplan samt Meilensteinen, eine unzureichende Abschätzung der benötigten Ressourcen und Kosten sowie die ausgebliebene Festlegung der Ergebnisverantwortung eine flächendeckende und wirksame Umsetzung des zentralen Regierungsvorhabens zum Scheitern verurteilt war.

Der Rechnungshof erwartet, dass die nunmehr zuständige Senatskanzlei in Abstimmung mit den übrigen Senats- und Bezirksverwaltungen die Grundlagen schafft, dass

– zukünftig belastbare Daten zur Vergabe von Leistungen durch die Landesverwaltung systematisch erfasst und transparent bereitgestellt werden,
– die Organisation des Berliner Vergabewesens neu aufgestellt und weiter gebündelt wird,
– die Aufgaben der künftig für die Vergabe zentral zuständigen Stellen klar, umfänglich und verbindlich beschrieben und auf dieser Grundlage Personalbedarfsermittlungen in diesen Stellen durchgeführt werden sowie
– eine regelmäßige Erfolgskontrolle auf Basis einer kennzahlenorientierten Steuerung durchgeführt wird.

Der Rechnungshof empfiehlt, den Aufbau und die Ausgestaltung von zentral für die Vergabe zuständigen Stellen als gemeinsames Projekt von Senat und Bezirken, unter Federführung der Senatskanzlei, aufzusetzen.

Den Bericht können Sie hier herunterladen. Die Ausführungen finden Sie ab den Seiten 114.

Quelle: Landesrechnungshof Berlin

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