Vergabeblog

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Politik und MarktVerkehr

Teilnahmewettbewerb Eisenbahnverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr Baden-Württemberg

Am 15. Juli wurde der Teilnahmewettbewerb zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg gestartet. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) veröffentlichte die Ausschreibung für die Übergangsverträge bis 2018 mit einem Verkehrsvolumen von rund 39 Millionen Zugkilometern im EU-Amtsblatt.

Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur: „Wir schreiben auch die Übergangsverträge mit dem klaren Ziel aus, Verbesserungen für die Bahnkunden zu erreichen, etwa durch neue Fahrzeuge. Die alten Waggons vom Typ „Silberling“ müssen der Vergangenheit angehören.“

Bislang regelt der sogenannte „große Verkehrsvertrag“ mit der DB Regio AG aus dem Jahr 2003 welche Strecken in welchem Takt und mit welchem Zugtyp bedient werden. Dieser Vertrag umfasst annähernd 60 Prozent der landesbestellten Zugkilometer in Baden-Württemberg (s. Download). Hinzu kommt zeitgleich eine bundesweit hohe Anzahl an Vergaben im SPNV, welche die Chance auf Wettbewerb verringert. Die Ausschreibung von Übergangsverträgen hat nun das Ziel, die gesamten Leistungen des „großen Verkehrsvertrages“ ab dessen Auslaufen 2016 für den Übergangszeitraum wettbewerblich neu zu vergeben. Der zeitliche Vorlauf für die Produktion und Lieferung von neuen Schienenfahrzeugen macht einen solchen Übergangsvertrag unerlässlich, um die verschiedenen SPNV-Leistungen zeitlich gestaffelt und mit größtmöglichem Wettbewerb an den Markt zu bringen. Das Ziel ist, eine möglichst große Zahl an Interessenten/Bietern an den Markt zu bringen.

Für die nun veröffentlichte Ausschreibung sind gebrauchte Schienenfahrzeuge zugelassen. Das MVI strebt jedoch für den Übergangszeitraum die Erneuerung des derzeit eingesetzten, stellenweise über 50 Jahre alten, Wagenmaterials an. Eine Losbildung hat sich das Land bei der Vergabe vorbehalten, um mit der größt-möglichen Flexibilität auf die Belange der Bieter eingehen zu können. Zudem erhalten diejenigen Bieter, die keinen Zuschlag erhalten, eine Aufwandsentschädigung für das Erstellen eines Angebotes. Durch diese Anreize setzt das Land ein deutliches Signal für ein Mehr an Wettbewerb.

Am Verhandlungsverfahren interessierte Unternehmen sind ab sofort aufgerufen, entsprechende Teilnahmeanträge bis zum 29. August 2014, 12:00 Uhr bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) einzureichen.

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