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PKW Maut: Entschädigungssumme im Fall einer Kündigung aus ordnungspolitischen Gründen vorab nicht beziffert

Die Pkw-Maut sei vom zuständigen Referat wie jedes andere Projekt behandelt worden, sagte die Zeugin K. H. am Donnerstag, 14. Mai 2020, vor dem 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“). Zwar habe die Infrastrukturabgabe politisch polarisiert; ihre Aufgabe als Beamtin sei es aber, jedes Projekt nach demselben Prozedere abzuarbeiten, erklärte H. in der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung.

Die Zeugin leitete von 2015 bis 2018 das Maut-Referat, das sich nicht nur mit der Pkw-Maut, sondern auch mit der Lkw-Maut befasste. Im November 2018, also kurz vor Abschluss des Betreibervertrags für die Pkw-Maut, wechselte sie innerhalb des Verkehrsministeriums in ein anderes Referat – nach eigenen Angaben ausschließlich aus persönlichen Gründen. Weil kurz zuvor bereits ein anderer wichtiger Mitarbeiter das Referat verlassen hatte, war dieses in einer für das Mautprojekt entscheidenden Phase führungslos. Dies sei intern nicht diskutiert worden, sagte die Zeugin.

Als wesentlichen Einschnitt bezeichnete Henke den Wechsel im Projektmanagement der Pkw-Maut von Ernst & Young (EY) zu Partnerschaft Deutschland (PD). Dies sei erforderlich geworden, da EY „völlige Berufsanfänger“ ins Ministerium geschickt habe, sodass die erhoffte Entlastung des Referats ausgeblieben sei. Interessenskonflikte, die ein früherer Zeuge als mutmaßlichen Grund für die Trennung von EY genannt hatte, hätten hingegen keine Rolle gespielt.

Kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Referat, am 17. August 2018, verfasste die Zeugin einen Vermerk für den damaligen Staatssekretär Gerhard Schulz, in dem sie auf vergaberechtliche Schwierigkeiten hinwies. Damals waren noch zwei Bieterkonsortien im Vergabeverfahren dabei. Falls ein weiterer Bieter aussteige, schrieb damals H., „würde der Wettbewerb vollständig zum Erliegen kommen“. Genau das passierte, als sich später auch T-Systems zurückzog, sodass nur noch die Bietergemeinschaft Paspagon (Kapsch TrafficCom/CTS Eventim) im Rennen blieb.

Im selben Vermerk nannte die Referatsleiterin auch mögliche Handlungsoptionen, wobei sie eine denkbare Option – nämlich die Möglichkeit, mit nur einem Bieter weiterzuverhandeln – nicht aufführte. Auf wiederholte Nachfrage, warum sie diese Möglichkeit nicht genannt hatte, sagte sie: „Zum Zeitpunkt des Vermerks war das keine Handlungsoption.“ Auf eine weitere Nachfrage wiederholte sie: „Für mich persönlich war es keine Option.“ Letztlich entschied sich das Ministerium aber genau dafür, einzig mit dem letzten verbliebenen Bieterkonsortium zu verhandeln.

Sie könne sich an keinen anderen Fall erinnern, in dem nur mit einem verbliebenen Bieter verhandelt worden sei, sagte Henke weiter. Sie teile auch die Einschätzung, dass es eine wesentliche Änderung der Mindestanforderungen bedeutet habe, als nach Abgabe des finalen Angebots durch das Bieterkonsortium beschlossen worden sei, dass dieses die Terminals der bundeseigenen Toll Collect GmbH mitnutzen dürfe.

In Bezug auf das Risiko eines negativen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erklärte die Zeugin: „2018 hielten wir das Projekt für europarechtskonform.“ Spätestens nach dem Plädoyer des Generalanwalts im Februar 2019 „konnten wir uns völlig sicher sein, dass wir auf dem richtigen Weg waren“. Als der EuGH dann im Juni 2019 der Klage Österreichs gegen die Pkw-Maut stattgab, sei sie „völlig überrascht“ gewesen.

In Bezug auf die Entschädigungssumme im Fall einer Kündigung aus ordnungspolitischen Gründen (wozu ein negatives EuGH-Urteil zählt) erklärte die Zeugin, ihres Wissens sei nie im Detail beziffert worden, wie hoch der für diesen Fall vereinbarte sogenannte Bruttounternehmenswert sei.

Zu haushaltsrechtlichen Punkten befragt wurde auch Zeuge R. T., der bis Herbst 2017 das Haushaltsreferat des Bundesverkehrsministeriums leitete und dann in den Ruhestand ging. In Bezug auf die im Betreibervertrag festgelegte Entschädigung für den Fall einer Kündigung aus ordnungspolitischen Gründen sagte der Zeuge, ihm sei aus seiner Berufstätigkeit kein anderer Fall bekannt, in dem der Bund hundert Prozent des entsprechenden Risikos übernommen habe.

Quelle: Bundestag

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