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PKW-Maut: Dramatische Stunden nach Maut-Urteil

Eine leitende Beamtin des Bundesverkehrsministeriums hat vergangenen Donnerstag im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“) die dramatischen Stunden nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 18. Juni 2019 geschildert. Im Ministerium habe eine große Runde bis ungefähr Mitternacht beraten, wie mit dem Urteil umzugehen sei, sagte Petra B., die damals Leiterin der Unterabteilung Strategische Planung war und jetzt im Ministerium die Stabsstelle für den 2. Untersuchungsausschuss leitet.

Der EuGH war entgegen der Erwartung des Verkehrsministeriums zu dem Schluss gekommen, dass die deutsche Pkw-Maut europäischem Recht widerspreche. Wie die Zeugin berichtete, wurde sie bereits vor Bekanntwerden des Urteils am Vormittag ins Büro des Leiters der Abteilung Leitung, Kommunikation gebeten. Dort ging die Nachricht vom für Deutschland negativen Urteil ein. „Ich habe es als deprimierende Nachricht empfunden“, sagte die Zeugin.

Um die Mittagszeit gab es dann eine Besprechung bei Staatssekretär Michael Güntner, bei dem die Auswirkungen des Urteils auf den Haushalt im Zentrum standen. Etwa um 17 Uhr setzte sich schließlich eine Task Force unter Leitung von Minister Andreas Scheuer (CSU) zusammen, die zu dem Schluss kam, die Verträge mit den Mautbetreibern sofort zu kündigen und sämtliche Arbeiten am Projekt einzustellen.

Bei dieser stundenlangen Sitzung sei mehrfach angesprochen worden, ob man die Pkw-Maut nicht durch den Einbezug einer Klimakomponente retten könne, sagte B. weiter. Dies sei jedoch als nicht machbar eingeschätzt worden.

Eine wichtige Rolle an jenem Abend des 18. Juni 2019 spielte nach Angaben der Zeugin außerdem die Frage der Kündigungsgründe. Dieter Neumann von der Kanzlei Greenberg Traurig, der wichtigste juristische Berater des Ministeriums, empfahl, die Verträge nicht nur aus ordnungspolitischen Gründen (also wegen des EuGH-Urteils) zu kündigen, sondern auch wegen der Schlechtleistung der Betreiber in Sachen Feinplanungsdokumentation. B. fragte Neumann nach eigenen Angaben, ob dem nicht die Nachfristsetzung im Wege stehe. Weil der Berater dies verneinte, sprach sich B. in der Sitzung dafür aus, beide Kündigungsgründe sofort zu ziehen.

Als weiterer Zeuge vernommen wurde Robert P., der im Auftrag der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) das Bundesverkehrsministerium seit November 2015 in technischen Fragen der Pkw-Maut beriet. In dieser Funktion war er beteiligt an der Beantwortung einer im Lauf des Bieterverfahrens gestellten Frage des Konsortiums T-Systems/Ages, die im Untersuchungsausschuss schon öfter thematisiert worden ist. Es ging dabei darum, ob der Betreiber der Pkw-Maut das Zahlstellennetz selber aufbauen müsse oder die Dienste eines Unterauftragnehmers in Anspruch nehmen dürfe. Dies sei möglich, lautete sinngemäß die Antwort; über dieses Zahlstellennetz dürfe jedoch ausschließlich die Infrastrukturabgabe (also die Pkw-Maut) abgerechnet werden.

Allerdings schloss der schließlich ausgewählte Betreiber Autoticket (CTS Eventim/Kapsch TrafficCom) später einen Unterauftragnehmervertrag mit der Toll Collect GmbH, der ihm die Mitnutzung der Zahlstellen der Lkw-Maut erlaubte. Auf die Frage, ob dies der Antwort auf die Bieterfrage widerspreche, sagte der Zeuge: „Faktisch betrachtet ja.“ Allerdings habe sich die Situation bei Abschluss des Vertrags anders dargestellt als einige Monate zuvor, da Toll Collect nach Beantwortung der Frage vom Bund übernommen worden sei.

Auch an der Auswertung der – später für die Begründung der Kündigung wichtigen -Feinplanungsdokumentation wirkte P. mit. PwC habe dazu zwar eine Liste von Anmerkungen verfasst, sagte der Zeuge; es sei aber nicht so gewesen, „dass es hoffnungslos gewesen wäre“.

Quelle: Bundestag

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